Länder verschieben Entscheidung zum Rundfunkbeitrag | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.10.2024 12:44, aktualisiert am 25.10.2024 13:06

Länder verschieben Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Die Länderchefs haben in Leipzig über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten (Archivbild). (Foto: Soeren Stache/dpa)
Die Länderchefs haben in Leipzig über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten (Archivbild). (Foto: Soeren Stache/dpa)
Die Länderchefs haben in Leipzig über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten (Archivbild). (Foto: Soeren Stache/dpa)

Der Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro pro Monat. Die Ministerpräsidenten verschieben eine Entscheidung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Im Dezember soll es weitere Beratungen geben, bestätigten mehrere Länder.

Die Länderchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Leipzig zugleich auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF. Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als „dringend erforderlich“. 

Ziel der Reformpläne ist es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen - auch mit Blick auf die Entwicklung des Rundfunkbeitrags. So soll die Zahl der Radioprogramme in der ARD früheren Plänen zufolge sinken. Ebenso sollen demnach kleinere TV-Sender, die klassisch im Fernsehen ihr Programm fortlaufend ausstrahlen, wegfallen. 

Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?

Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. 

Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte.

In den vergangenen Monaten lagen die Positionen beim Rundfunkbeitrag weit auseinander. Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. In dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Weicht nur ein Regierungschef ab, kann eine Erhöhung nicht auf den Weg gebracht werden.

Die Gegner einer Erhöhung argumentierten, die Häuser hätten nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren. Aktuell beträgt der Jahresbetrag für den Rundfunk neun Milliarden Euro. Befürworter sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.

Was ist der nächste Schritt?

Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.

In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden.

© dpa-infocom, dpa:241025-930-270238/2


Von dpa
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