Verkehrsschilder müssen so stehen, dass ein rascher und beiläufiger Blick genügt, um die von ihnen ausgehende Regelung klar zu erkennen. Sind sie aber teilweise oder sogar ganz verschneit, kommt die Frage nach der Gültigkeit laut ADAC auf das betreffende Schild an.
Ganz klar: Ist es nur leicht verschneit und die Bedeutung bleibt erkennbar, dann ist es weiterhin gültig.
Manche Schilder wie etwa das achteckige Stoppschild bleiben auch noch ganz verschneit aufgrund der Form erkennbar.
Das gilt aber nicht für alle Schilder - etwa für viele dreieckige Gefahren- sowie runde Verbots- oder Beschränkungszeichen. Werden diese zugeschneit, könne nicht erwartet werden, dass man ihre Bedeutung noch erkennt und man sie befolgt, so der ADAC.
Allerdings ist das kein Freibrief - besonders bei winterlichen Bedingungen. Denn unabhängig von der Beschilderung muss die Geschwindigkeit immer an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse angepasst sein.
Wer aufgrund eines zugeschneiten Temposchildes zu schnell fuhr und geblitzt wurde, kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Die Krux: Das zugeschneite Schild mit unlesbarem Tempolimit muss nachgewiesen werden.
Der ADAC rät Betroffenen, Fotos von der entsprechenden Stelle zu machen. Weiterhelfen könnte dabei auch ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes, das aber in der Regel kostet.
Wer ortskundig ist, hat oft schlechte Karten. Denn von allen, die bestimmte Routen regelmäßig etwa auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen, kann man erwarten, dass die dort geltenden Regeln auf der Straße bekannt sind.
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