Nach dem Martyrium einer jungen Deutschen in Ägypten hat das Landgericht München einen 37 Jahre alten Mann zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde der mehrfachen Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung und schweren Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und muss seinem Opfer außerdem 42.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
„Die Taten sind sehr schwerwiegend“, sagte die Vorsitzende Richterin. Und nur wegen des Geständnisses des Angeklagten und weil die Taten so lange zurückliegen, falle das Urteil so vergleichsweise mild aus. „Da hätte wahrscheinlich die Staatsanwältin etwas Zweistelliges beantragt und dann wären es neun Jahre plus X geworden.“
Täter und Opfer hatten sich auf sozialen Medien kennengelernt. Vor rund acht Jahren dann reiste die Frau nach Hurghada ans Rote Meer, um sich dort mit ihrer Internet-Liebe ein gemeinsames Leben aufzubauen.
Doch es kam anders: Statt mit ihrem vermeintlichen Traummann im Liebesglück zu schwelgen, ging sie durch die Hölle. Der vielfach vorbestrafte Deutsche, der durch die Ausreise nach Ägypten, in die Heimat seiner Eltern, zuvor einer Haftstrafe in Deutschland entgangen war, hatte die Übergriffe auf die heute 33-Jährige vor Gericht eingeräumt.
Zwei Monate lang sperrte der Mann die Frau in einer Wohnung ein, misshandelte und vergewaltigte sie. Er trat ihr ins Gesicht, schlug ihren Kopf gegen die Wand, übergoss sie mit Kaffee, weil der ihr nicht schmeckte. Einmal richtete die Frau ihre wohl gebrochene Nase selbst mit dem Griff eines Besteckteils, zweimal ging sie davon aus, Rippenbrüche erlitten zu haben.
Der 33-Jährigen erschien die Lage aussichtslos. Ihr Peiniger hatte ihr das Handy abgenommen und den Reisepass. Nur mit ihm gemeinsam konnte sie die Wohnung für kurze, nächtliche Spaziergänge verlassen.
Am 17. März 2017 wurde die Frau laut Anklage von der ägyptischen Polizei und mit Hilfe des Bundeskriminalamtes (BKA) befreit. Die 33-Jährige, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht ausgesagt hatte, leide noch heute unter den Taten, sei schreckhaft, habe sich sozial zurückgezogen und habe Verfolgungsangst und Panikattacken. „Sie brauchte circa ein Jahr, um sich wieder rauszutrauen“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Die Taten hatten zur Folge, dass ihr Vertrauen erschüttert ist.“
Ganz zum Schluss der Urteilsbegründung wandte sie sich nochmal direkt an den Angeklagten. Sie hoffe „für Ihre zweite Lebenshälfte“, dass der Mann seine Verurteilung und die Haftstrafe nun zum Anlass nehme, sich und sein Leben zu ändern. Es sei „zu hoffen, dass ihr Umfeld künftig vor Ihnen geschützt ist“.
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