Der umstrittene US-Schockrocker Marilyn Manson (55) hat eine Verleumdungsklage gegen seine frühere Partnerin Evan Rachel Wood (37) fallen gelassen. Im Rahmen der Einigung müsse Manson der Schauspielerin rund 327.000 Dollar (etwa 311.000 Euro) zur Deckung ihrer Anwaltskosten zahlen, berichteten US-Portale unter Berufung auf Gerichtsdokumente.
Sein Versuch, Wood „zum Schweigen zu bringen und einzuschüchtern“, sei gescheitert, hieß es in einer Mitteilung ihres Anwaltsteams, wie das „Rolling Stone“-Magazin berichtete. Mansons Anwalt wiederum schrieb in einem Statement, dass sein Mandant froh sei, die Klage fallen zu lassen, um dieses Kapitel seines Lebens abzuschließen.
Manson, der mit bürgerlichem Namen Brian Warner heißt, hatte die Klage 2022 in Los Angeles eingereicht. Darin warf er Wood und deren Freundin Illma Gore vor, sie hätten ihn öffentlich als Vergewaltiger und Missbrauchstäter dargestellt und andere Frauen dazu angehalten, Vorwürfe gegen ihn zu erheben. Seine Karriere habe dadurch Schaden genommen, machte Manson geltend. Er verlangte Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Im vorigen Jahr wies ein Richter die Klage in großen Teilen zurück, der Musiker legte daraufhin Berufung ein.
Wood hatte ihrem Ex-Freund im Februar 2021 in einem Instagram-Posting jahrelangen „grauenhaften“ Missbrauch vorgeworfen. Der Sänger wies dies damals umgehend zurück. Weitere Frauen brachten danach Anschuldigungen oder Klagen gegen Manson vor, weil sie ihm sexuelle beziehungsweise andere Formen der Gewalt vorwarfen. Einige dieser Gerichtsverfahren wurden mittlerweile beigelegt, andere laufen noch.
Musikalisch war es in den vergangenen Jahren um Manson ruhig geworden, doch kürzlich meldete sich der Rocksänger mit einem neuen Album zurück. „One Assassination Under God - Chapter 1“, seine erste Platte seit vier Jahren, kam vorige Woche heraus.
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