Mehr als 20.000 Fälle von möglichen Kindeswohlgefährdungen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.09.2024 16:04

Mehr als 20.000 Fälle von möglichen Kindeswohlgefährdungen

Mehr als 20.000 Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung bearbeiteten die Jugendämter in Bayern 2023. (Symbolbild) (Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa)
Mehr als 20.000 Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung bearbeiteten die Jugendämter in Bayern 2023. (Symbolbild) (Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa)
Mehr als 20.000 Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung bearbeiteten die Jugendämter in Bayern 2023. (Symbolbild) (Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa)

Die Zahl der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung ist in Bayern nur leicht zurückgegangen. 20.295 sogenannte Gefährdungseinschätzungen meldeten die Jugendämter im vorigen Jahr, wie das Landesamt für Statistik mitteilte. 2022 lag die Zahl bei 21.102. 

In 2.621 Fällen lag 2023 demnach eine akute und in 2.202 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Die häufigsten Gründe seien Anzeichen für eine Vernachlässigung und für eine psychische oder körperliche Misshandlung.

Bei 7.285 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Gefährdung des Wohls des Kindes festgestellt, jedoch Hilfebedarf. In 8.187 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf erkannt.

Polizei, Schule oder Nachbarn informieren das Jugendamt

Am häufigsten schalteten die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft die Jugendämter ein, dann folgt die Schule, schließlich Bekannte oder Nachbarn. Ein Teil der Fälle wurde auch anonym gemeldet.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die zeitweilige oder dauerhafte Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können. Dazu gehören etwa Vernachlässigung oder eine psychische oder körperliche Misshandlung der Kinder.

Eine Gefährdungseinschätzung muss das Jugendamt abgeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist. 

 

 

© dpa-infocom, dpa:240910-930-228657/1


Von dpa
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