Millionen-Buße für Uber für Übermitteln von Fahrerdaten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.08.2024 13:08

Millionen-Buße für Uber für Übermitteln von Fahrerdaten

Uber kassiert ein saftiges Bußgeld, weil es Fahrerdaten bei der Übermittlung von Europa in die USA nicht ausreichend geschützt haben soll (Archivbild). (Foto: Christoph Dernbach/dpa)
Uber kassiert ein saftiges Bußgeld, weil es Fahrerdaten bei der Übermittlung von Europa in die USA nicht ausreichend geschützt haben soll (Archivbild). (Foto: Christoph Dernbach/dpa)
Uber kassiert ein saftiges Bußgeld, weil es Fahrerdaten bei der Übermittlung von Europa in die USA nicht ausreichend geschützt haben soll (Archivbild). (Foto: Christoph Dernbach/dpa)

Die niederländische Datenschutzbehörde hat gegen Uber eine Buße von 290 Millionen Euro verhängt, weil der US-Fahrdienstleister Daten von europäischen Fahrern bei der Übermittlung in seine Zentrale unzureichend geschützt haben soll. Zu den auf Servern in den USA gespeicherten Daten gehörten nach Angaben der Datenschutzbehörde in Den Haag Identitätsnachweise und Zahlungsdetails, manchmal aber auch strafrechtliche und medizinische Daten der Fahrer. Uber habe den rund zwei Jahre andauernden Verstoß inzwischen abgestellt. Der Fahrdienstleister kündigte Berufung gegen die Buße an.

„Diese fehlerhafte Entscheidung und die außerordentliche Geldstrafe sind völlig ungerechtfertigt“, sagte eine Uber-Sprecherin. Der grenzüberschreitende Datentransfer von Uber sei während einer dreijährigen Periode großer Unsicherheit zwischen der EU und den USA konform mit den Datenschutzregeln gewesen. „Wir werden Berufung einlegen und sind zuversichtlich, dass sich der gesunde Menschenverstand durchsetzen wird.“

Die Datenschutzbehörde hatte nach einer Beschwerde von mehr als 170 französischen Fahrern eine Untersuchung gegen Uber eingeleitet. Diese Beschwerde landete zunächst bei der französischen Datenschutzbehörde. Weil sich der europäische Hauptsitz von Uber in den Niederlanden befindet, befasste sich die dortige Datenschutzbehörde aber mit dem Fall.

Bemängelt wurde die Datenübermittlung von Uber zwischen August 2021 und November 2023. Dabei handelte es sich um einen Zeitraum, in dem das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA wegen europäischer Gerichtsentscheide außer Kraft gesetzt war. 

 

 

© dpa-infocom, dpa:240826-930-213486/1


Von dpa
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