Mit Sonderzahlungen Rentenabschläge ausgleichen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.10.2023 11:21

Mit Sonderzahlungen Rentenabschläge ausgleichen

Wer die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen will, kann Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. (Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn)
Wer die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen will, kann Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. (Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn)
Wer die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen will, kann Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. (Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa-tmn)

Für jeden Monat, den man früher in den Ruhestand geht, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente. Diese Abschläge können durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wer den Antrag noch in 2023 stellt, kann Geld sparen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

Die Berechnung der Sonderzahlungen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Für 2024 ergibt sich daraus ein um rund fünf Prozent höherer Betrag. Wer früh genug dran ist, zahlt daher weniger.

Sind Sie mindestens 50 Jahre alt und erfüllen die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente, stellen Sie einen entsprechenden Antrag (V0210). Adressiert wird er an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Tipp: Falls Sie in letzter Zeit Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben, finden Sie Ihren Träger im Briefkopf.

Antrag verpflichtet noch nicht zur Zahlung

Auf den Antrag hin gibt es Auskunft über die maximal mögliche Sonderzahlung. Wird diese innerhalb von drei Monaten überwiesen, gelten die bei Antragstellung günstigeren Konditionen und nicht der höhere Wert von 2024.

Antrag und Auskunft verpflichten noch nicht zur Zahlung selbst. Und auch wer die Sonderzahlungen geleistet hat, ist nicht verpflichtet, die vorgezogene Altersrente auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Dann erhöhen die geleisteten Zahlungen bei einem späteren Rentenbeginn die monatliche Rente. Eine Erstattung ist aber nicht möglich.

Zu diesem Thema informiert die Rentenversicherung auch auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 4800.

© dpa-infocom, dpa:231023-99-668405/2


Von dpa
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