Anklage: Russe soll ukrainische Soldaten ermordet haben | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.10.2024 12:27, aktualisiert am 23.10.2024 13:01

Anklage: Russe soll ukrainische Soldaten ermordet haben

Am Tatort wurden damals Blumen niedergelegt für die beiden getöteten ukrainischen Soldaten. Nun wurde Mordanklage gegen einen Russen erhoben. (Archivbild) (Foto: Lukas Barth/dpa)
Am Tatort wurden damals Blumen niedergelegt für die beiden getöteten ukrainischen Soldaten. Nun wurde Mordanklage gegen einen Russen erhoben. (Archivbild) (Foto: Lukas Barth/dpa)
Am Tatort wurden damals Blumen niedergelegt für die beiden getöteten ukrainischen Soldaten. Nun wurde Mordanklage gegen einen Russen erhoben. (Archivbild) (Foto: Lukas Barth/dpa)

Nach dem gewaltsamen Tod zweier ukrainischer Soldaten im oberbayerischen Murnau hat die Generalstaatsanwaltschaft München Mordanklage gegen einen Russen erhoben. 

Der 57-Jährige, der seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland lebte und mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war, soll die beiden 23 und 36 Jahre alten Männer, die nach Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden waren, im April dieses Jahres in der Nähe eines Einkaufszentrums umgebracht haben. Vorausgegangen sein soll ein Streit der Männer, die sich flüchtig kannten, über die Situation in der Ukraine. 

Angeklagter soll sich „in seinem Nationalstolz verletzt“ gefühlt haben

„Als Anhänger eines übersteigerten russischen Nationalismus befürwortet er uneingeschränkt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“, teilte die Generalstaatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gegen den 57-Jährigen mit. Der Angeklagte soll sich durch den Streit „in seinem Nationalstolz verletzt“ gefühlt haben. Außerdem habe er sich „in seiner Feindseligkeit gegenüber den ukrainischen Soldaten bestätigt“ gesehen. 

Laut Generalstaatsanwaltschaft holte der 57-Jährige ein Messer aus seiner nahegelegenen Wohnung und stach seinem ersten Opfer damit gezielt in den Hals. Danach soll er auch auf den zweiten Mann eingestochen haben. Beide starben. 

Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Anklagebehörde geht von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal aus - und von Heimtücke. Die Männer sollen arglos und - nachdem sie mit dem Angeklagten zuvor Alkohol konsumiert hatten - sehr betrunken gewesen sein. 

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) hatte die Ermittlungen geführt. Das Landgericht München II muss nun entscheiden, ob es die Anklage gegen den Russen, der derzeit im Münchner Gefängnis Stadelheim in Untersuchungshaft sitzt, zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. 

Der Tod der beiden Soldaten hatte im Frühjahr Entsetzen ausgelöst. Bei einem Gedenkgottesdienst riefen Geistliche zu Frieden und Versöhnung auf. 

„Das Ziel war es, hier gesund zu werden und heil nach Hause zurückzukehren. Es ist für uns unfassbar, was geschehen ist“, sagte Bürgermeister Rolf Beuting (ÖDP) damals. „Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Lüge und die Zwietracht, die seit einigen Jahren gezielt in die Welt gesetzt werden, verdirbt das friedliche Miteinander der Menschen in der Ukraine.“ Die Saat Putins und seiner Schergen gehe auch in Deutschland auf. Der Tod der Ukrainer, mutmaßlich getötet durch einen russischen Staatsangehörigen, führe das bitter vor Augen.

© dpa-infocom, dpa:241023-930-268157/2


Von dpa
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