Den Grundrechtsschutz auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu sichern: Darum geht es der Bundesregierung im neuen Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz hat zwei Stufen. Seit August kann man Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen anmelden. Wie sieht die Lage in Ansbach aus?