Verboten war es ohnehin nicht - aber nun sollte Oben-Ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen auch nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen „oben ohne“ für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) mit.
Das Unternehmen werde die Haus- und Badeordnung künftig „geschlechtergerecht“ anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung am Donnerstag mitgeteilt. Hintergrund ist laut Senatsverwaltung eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständigen Ombudsstelle.
Eine Frau hatte sich demnach beschwert, weil sie nicht - wie Männer - „oben ohne“ in einem Berliner Bad schwimmen durfte. Ein weiterer Fall in Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage nach dem Antidiskriminierungsgesetz (Az. 26 O 80/22).
Nach Angaben von Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ihre Mandantin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Auf Empfehlung der Ombudsstelle hatte der Wasserspielplatz allerdings seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primäre Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.
Nun folgte die Klarstellung bei den Bäderbetrieben. Zwar mache die Haus- und Badeordnung seit Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung, hieß es. „Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt“, so die Sprecherin.
Die Ombudsstelle begrüße die Klarstellung, teilte deren Leiterin Doris Liebscher mit. Die Entscheidung schaffe „gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär“. Zudem schaffe sie Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben. „Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden“, betonte Liebscher.
Oben-ohne-Baden ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit für Frauen. Einige Bäder hatten dies jedoch im Sommer 2022 erlaubt - etwa im niedersächsischen Göttingen oder in Siegen in Nordrhein-Westfalen.
Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur damals ergeben hatte, befürworten viele Erwachsene, Frauen das Oberteiltragen nicht unbedingt vorzuschreiben. 37 Prozent finden es demnach positiv, wenn etwa im Freibad der klare Dresscode - Frauen müssen Bikini oder Badeanzug tragen, Höschen reicht nicht - aufgehoben wird. Allerdings fanden bundesweit 28 Prozent das Oben-ohne-Baden von Frauen „nicht gut“.
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