Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht München um ein Klebstoffverbot für einen Klimaaktivisten am Donnerstag ist abgesetzt. Beide Seiten - der klagende Aktivist und die Stadt München - hätten die Sache für erledigt erklärt, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwochabend auf Anfrage mit.
Der Mann war in der Vergangenheit an verschiedenen Aktivitäten der Gruppe Letzte Generation beteiligt und hatte sich dabei mehrfach auch auf Fahrbahnen festgeklebt. Um das zu verhindern, hatte ihm die Stadt München befristet ein Klebstoffverbot auferlegt. Demnach war ihm untersagt, im Stadtgebiet Sekundenkleber und andere Klebstoffe dabei zu haben, mit denen Menschen auf Fahrbahnen und Gehwegen, an Gegenständen oder an anderen Personen festgeklebt werden könnten. Weil der Mann mehrfach dagegen verstieß, wurden gegen ihn Zwangsgelder verhängt und erhöhte Zwangsgelder angedroht. Dagegen hatte sich der Mann mit insgesamt vier Klagen gewehrt.
Beide Seiten hätten inzwischen aber erklärt, dass sie die Sache nicht weiterverfolgen wollen, hieß es bei Gericht. Hintergrund sei die Ankündigung der Letzten Generation, sich auf absehbare Zeit nicht mehr festkleben zu wollen.
Die Protestgruppe hatte Ende Januar angekündigt, ihre vor zwei Jahren begonnenen Straßenblockaden mit festgeklebten Aktivisten zu beenden und künftig mit „ungehorsamen Versammlungen“ auf die Klimakrise aufmerksam zu machen.
Offen sei nun nur noch, wer die Kosten für die Verfahren zu tragen habe, sagte der Gerichtssprecher. Das werde das Gericht jedoch per Beschluss entscheiden.
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