Nach einem mehr als zwei Jahre andauernden Rechtsstreit muss Fußball-Bundesligist RB Leipzig für den Transfer von Jean-Kévin Augustin von Leeds United entschädigt werden.
Das urteilte der Internationale Sportgerichtshof (CAS) am 4. November, wie er in einer Mitteilung bestätigte. Demnach steht Leipzig eine Ablöse von fast 21 Millionen Euro zu. In einer ersten Rate muss der englische Erstligist 6,740174 Millionen Euro überweisen.
Augustin war im Januar 2020 an den damaligen Zweitligisten Leeds mit einer Kaufpflicht im Aufstiegsfall verliehen worden. Der französische Stürmer setzte sich jedoch nicht durch und Leeds verweigerte mit Verweis auf den aufgrund der Corona-Unterbrechung zum regulären Saisonende am 30. Juni noch nicht feststehenden Aufstieg. Der CAS wies den Einspruch der Briten jedoch ab und sah die Kaufpflicht zum Saisonende unabhängig von dessen Datum als bindend an.
Augustin knüpfte nie wieder an sein Leipziger Leistungsniveau an. Über den FC Nantes landete er beim FC Basel. Dort stehen in dieser Saison Wettbewerbs-übergreifend neun Einsätze und drei Tore in der Statistik des 25-Jährigen.
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