Skihelm: Er muss nicht nur zum Kopf passen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.01.2025 09:06

Skihelm: Er muss nicht nur zum Kopf passen

Lieber nicht ohne: Skihelme verringern das Risiko von Kopfverletzungen beim Skifahren erheblich. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Lieber nicht ohne: Skihelme verringern das Risiko von Kopfverletzungen beim Skifahren erheblich. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Lieber nicht ohne: Skihelme verringern das Risiko von Kopfverletzungen beim Skifahren erheblich. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Zusammenstöße mit anderen Skifahrern oder Stürze auf einer eisigen, harten Piste: Bei solchen Pistenunfällen kann der Kopf schwer verletzt werden – es drohen Gehirnerschütterungen und Schädelbrüche. Ein Helm verhindert das nicht vollends, kann aber das Risiko massiv senken.

Deshalb ist dieser Schutz unbedingt ratsam auf der Piste – für Kinder und Jugendliche ist er in einigen Ländern und Regionen sogar Pflicht.

Wo Helmpflicht gilt: Bei Verstoß kann es teuer werden

So müssen in Italien alle bis zum Alter von 18 Jahren einen Helm tragen. Wird man ohne den Schutz auf der Piste erwischt, kann der Skipass weg sein und ein Bußgeld von bis zu 200 Euro drohen, so der Deutsche Skiverband (DSV). 

Polen (bis 16 Jahre), Kroatien und Slowenien (bis 15 Jahre) haben ebenfalls eine Pflicht. In Österreich gilt sie in sieben der neun Bundesländer, ebenfalls bis 15 – nur Tirol und Vorarlberg sind bisher nicht dabei. Noch keinerlei Helmpflicht besteht in der Schweiz, Frankreich und Deutschland.

Doch auch wenn es freiwillig ist für die meisten: Im Sinne der eigenen Gesundheit ist man lieber mit Helm auf den Abfahrten unterwegs. Worauf es dabei ankommt.

Der Sitz: Helm hat Luft, aber wackelt nicht

Damit der Helm optimal schützt, muss er richtig sitzen. Ein guter Test: Den Kinnriemen offenlassen und dann den Kopf nach vorn und hinten bewegen – dabei darf der Helm nicht verrutschen, so der Tüv-Verband.

Helme sollten nach der Norm EN 1077 geprüft sein, das lässt sich im Etikett checken. Dort wird zudem angegeben, ob es sich um Klasse A oder B handelt. Die Erklärung: Helme der Klasse A umfassen auch den Ohrenbereich und bieten ein wenig mehr mechanischen Schutz. Helme der Klasse B bedecken etwas weniger Fläche, dafür ist die Belüftung besser und der Tragekomfort etwas höher.

Wer eine Skibrille hat, nimmt sie zum Helmkauf mit. So stellt man sicher, dass beide zusammenpassen. Die Brille, so der DSV, sollte im Stirnbereich bündig mit dem Helm abschließen und darf nicht unangenehm auf das Nasenbein drücken. Eine Alternative für Brillenträger, die auf eine Skibrille verzichten wollen, sind Helme mit fest integriertem Visier.

Da Schnee UV-Strahlung bis zu 80 Prozent reflektiert, sollten die Gläser 100-prozentigen UV-Schutz (UV-400-Kennzeichnung) bieten, rät das Kuratorium Gutes Sehen. Um die Augen zusätzlich vor Schnee, Eis und Zugluft zu schützen, liegt sie besser eng an.

Die Halbwertzeit: Hält lang, aber nicht wenig

Nässe, Kälte und UV-Strahlung setzen dem Kunststoff im Helm zu. Die Schutzfunktion lässt durch den Verschleiß nach. Deshalb sollte ein Skihelm nach etwa fünf Jahren ersetzt werden, rät der Tüv-Verband. Mit fünf bis sechs Jahren nennt der Skiverband eine ähnliche Halbwertzeit. Das Produktionsjahr kann man im Etikett auf der Innenschale des Helms ablesen.

Eine Ausnahme: Hat der Helm Dellen oder Risse, sollte er umgehend ausgetauscht werden. Gleiches gilt nach harten Stürzen auf den Helm. Selbst wenn er von außen unversehrt scheint, könnte die innere Struktur des Materials dadurch beschädigt worden sein.

© dpa-infocom, dpa:250122-930-351547/1


Von dpa
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