Smart Meter: Ist vorher der Umbau des Zählerschranks nötig? | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 15.01.2025 12:39, aktualisiert am 15.01.2025 14:03

Smart Meter: Ist vorher der Umbau des Zählerschranks nötig?

Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch und können die erhobenen Daten direkt etwa an den Stromversorger oder den Netzbetreiber versenden. (Foto: Markus Scholz/dpa/dpa-tmn)
Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch und können die erhobenen Daten direkt etwa an den Stromversorger oder den Netzbetreiber versenden. (Foto: Markus Scholz/dpa/dpa-tmn)
Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch und können die erhobenen Daten direkt etwa an den Stromversorger oder den Netzbetreiber versenden. (Foto: Markus Scholz/dpa/dpa-tmn)

Der Plan bis 2032: Bis auf einige Ausnahmen sollen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Doch der Weg zur modernen Messeinrichtung sowie zu smarter Messtechnik - auch Smart Meter genannt - scheint steinig. 

Denn für den Einbau kann es nötig sein, den vorhandenen Zählerschrank grundlegend umzubauen. Das betrifft der Verbraucherzentrale zufolge insbesondere Gebäude, die vor 1965 erbaut wurden. Erste Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen demnach: der Umbau sei nicht nur in Ausnahmefällen notwendig, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte.

Kosten im Blick behalten

Eigentümer sollten sich dazu von einem Fachbetrieb beraten lassen. Am besten fragt man nach einem Kostenvoranschlag und vergleicht Preise sowie Leistungen mehrerer Angebote, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden. Ist für die Installation des neuen Messsystems ein Umbau notwendig, können nämlich schnell erhebliche einmalige Kosten entstehen. Die Verbraucherschützer berichten von bis zu mehreren Tausend Euro.

Wichtig zu wissen für Wohnungseigentümergemeinschaften: Der Zählerschrank gehört zum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, für den Umbau ist zunächst ein Beschluss nötig. Meist handelt es sich bei so einem Umbau um eine Erhaltungsmaßnahme, deren Kosten von allen Eigentümern getragen werden müssen, schreibt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. 

Übrigens: Wenn der Zählerschrank dann umgebaut wurde, kümmert sich der Messstellenbetreiber um die Installation des Smart Meters. Die intelligenten Messgeräte ermitteln den Stromverbrauch und können die erhobenen Daten direkt etwa an den Stromversorger oder den Netzbetreiber versenden.

© dpa-infocom, dpa:250115-930-345043/2


Von dpa
north