So findet man einen neuen Handyvertrag | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.05.2023 04:32

So findet man einen neuen Handyvertrag

Ohne Smartphone und einen Handyvertrag geht im Alltag nichts mehr. Wer die Tarifangebote vergleicht, kann mitunter viel Geld sparen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ohne Smartphone und einen Handyvertrag geht im Alltag nichts mehr. Wer die Tarifangebote vergleicht, kann mitunter viel Geld sparen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ohne Smartphone und einen Handyvertrag geht im Alltag nichts mehr. Wer die Tarifangebote vergleicht, kann mitunter viel Geld sparen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Mobilfunkverträge müssen seit Dezember 2021 nach Ende der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar sein. Die Angst, etwa ein weiteres Jahr im alten Tarif festzustecken, gehört also der Vergangenheit an.

Wer diese „Freiheit“ wirklich nutzen möchte, muss aber auch Nägel mit Köpfen machen und den Vertrag wechseln, wenn der alte die persönlichen Bedürfnisse nicht mehr erfüllt oder ein neuer Vertrag mit gleichen oder besseren Konditionen woanders für weniger Geld zu haben ist.

In jedem Fall gilt: Niemand muss fürchten, durch einen Wechsel seine Handynummer zu verlieren. Das Recht zur Mitnahme ist gesetzlich verankert und die sogenannte Portierung muss kostenlos sein.

Es gibt auch monatlich kündbare Postpaid-Tarife

Die Frage, ob es ein Prepaid-Vertrag (Vorauszahlung) oder ein Postpaid-Vertrag (Rechnung) sein soll, ist etwas in den Hintergrund gerückt, seitdem es auch Postpaid-Verträge gibt, die von Anfang an monatlich kündbar sind.

Zu Prepaid-Tarifen mit Vorauszahlung greifen vor allem jene Kundinnen und Kunden, die eine bessere Kostenkontrolle wünschen, erklärt Henning Gajek vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

Sinnvoll kann Prepaid etwa auch bei Verträgen für Kinder oder selten genutzte Zweit- oder Drittgeräte sein. Und so unkomfortabel, wie sich das Vorauszahlen anhört, ist es auch nicht mehr: Fast immer lassen sich die Vorauszahlungen etwa per Bankeinzug automatisieren, wenn ein vorher definiertes Guthaben unterschritten wird.

Monatlich oder alle vier Wochen?

Bei der Tarifsuche und beim Vergleichen der Preise sollte man darauf achten, dass Optionen, die man monatlich zum Prepaid-Tarif hinzubucht - etwa Datenvolumen -, möglicherweise alle 28 Tage (vier Wochen) und nicht alle 30 Tage (monatlich) abgerechnet werden.

Unabhängig von der Vertragsart ist es wichtig, von Anfang an genügend Datenvolumen zu buchen, um damit über den Monat zu kommen: „Datenvolumen nachzubuchen, wenn es nicht ausreicht, ist einfach furchtbar teuer“, sagt Gajek.

Wer jetzt einen neuen Vertrag abschließt, sollte das Datenvolumen eher nicht nach seinem aktuellen Verbrauch wählen, sondern danach, was er perspektivisch in ein, zwei Jahren verbrauchen könnte, rät Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn: Das durchschnittlich verbrauchte Datenvolumen steigt stetig.

Der Datenverbrauch steigt weiter

Das zeigt auch der letzte Jahresbericht der Bundesnetzagentur: 2021 hat sich das durchschnittlich genutzte Datenvolumen pro aktiver SIM-Karte und Monat gegenüber dem Vorjahr um etwa 39 Prozent auf 4,3 Gigabyte (GB) erhöht.

Trotzdem muss man für einen Vertrag nicht viel Geld ausgeben. Bei preisgünstigen Anbietern, den sogenannten Mobilfunk-Discountern, könne man schon für 5 bis 10 Euro monatlich eine Telefon- und SMS-Flat in alle Netze und 5 bis 20 Gigabyte (GB) Datenvolumen bekommen, erklärt Felix Flosbach.

Achtung: Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit kann sich nach deren Ablauf die Monatsgebühr deutlich erhöhen. Das sollte man vorher prüfen und dann gegebenenfalls nach zwei Jahren wieder kündigen.

Lohnt sich ein Netzbetreiber-Vertrag?

Bei den Netzbetreibern selbst seien für die Telefon- und SMS-Flat plus 10 GB Datenvolumen eher um 30 Euro monatlich die Norm. Lohnen können sich solche Verträge trotzdem, meint Flosbach, etwa wenn der vertragliche Leistungsumfang über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgeht.

„Es sind dann zum Beispiel mehr Länder im Roaming inkludiert als gesetzlich vorgeschrieben oder sie haben schnellere Servicekanäle“, sagt Flosbach. Zudem sei die Nutzung der neuen 5G-Netze immer noch eine Leistung, die fast nur die Netzbetreiber selbst in ihren Mobilfunkverträgen anbieten.

Als Nutzerin oder Nutzer Zugriff auf die 5G-Technologie zu haben, ist Flosbach zufolge hilfreich, wenn man wirklich eine sehr schnelle Datenverbindung benötigt und im 4G-Netz (LTE) an Grenzen stoßen sollte. „Also wenn man darauf angewiesen ist, schnell viele Daten zu bewegen, dann ist der 5G-Zugang von Vorteil“, so Flosbach. Zudem könne es sein, dass die 5G-Netzabdeckung örtlich inzwischen teils sogar besser ist als die 4G-Netzabdeckung.

Ein Netzwechsel will vorbereitet sein

Vor einem Vertragswechsel, der einen in ein anderes Netz führt, sollte man testen, wie gut der Empfang mit dem neuen Netz in der eigenen Region ist, rät Henning Gajek. „Man kann Nachbarn und Kollegen nach ihren Erfahrungen fragen, in den Netztest schauen oder sich eine Prepaid-Karte besorgen und selbst ausprobieren, wie gut der Empfang ist“, erklärt der Experte.

Im Zweifel oder Notfall lassen sich auch zwei Verträge bei zwei Anbietern abschließen, die in unterschiedlichen Mobilfunknetzen unterwegs sind. „Viele Handys haben ja inzwischen Platz für zwei SIM-Karten und so hat man dann Zugriff auf zwei Netze“, erläutert Gajek. Er schlägt vor, sich die SIM-Karte für das Netz, das man für gewöhnlich nutzt, über einen Laufzeit-Vertrag zu beschaffen und die Ersatzkarte über einen Prepaid-Vertrag. Das halte die Ausgaben für die wenig benutzte Ersatzkarte in engen Grenzen.

© dpa-infocom, dpa:230505-99-575574/2


Von dpa
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