So kann LED-Licht auch am Oldie mit H-Kennzeichen brennen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.04.2024 12:19

So kann LED-Licht auch am Oldie mit H-Kennzeichen brennen

Ein Mann reinigt die Scheinwerfer seines Peugeot 504 Coupé-Oldtimers. Unter Umständen kann man das Licht auf modernes LED-Licht aufrüsten, ohne den Oldtimerstatus zu verlieren. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa)
Ein Mann reinigt die Scheinwerfer seines Peugeot 504 Coupé-Oldtimers. Unter Umständen kann man das Licht auf modernes LED-Licht aufrüsten, ohne den Oldtimerstatus zu verlieren. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa)
Ein Mann reinigt die Scheinwerfer seines Peugeot 504 Coupé-Oldtimers. Unter Umständen kann man das Licht auf modernes LED-Licht aufrüsten, ohne den Oldtimerstatus zu verlieren. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa)

Um ein H-Kennzeichen zu bekommen, müssen mindestens 30 Jahre alte Autos einige Kriterien erfüllen. Egal, ob guter Erhaltungszustand, Originalzustand oder eine Restaurierung mit zeitgenössischen Teilen - insgesamt spielt das äußere Erscheinungsbild eine entscheidende Rolle dabei.

Das gilt auch für die Beleuchtung, erläutert die Prüforganisation Dekra. Doch vor allem in den 1970er- und 1980er-Jahren wurden H4-Halogenlampen in den Scheinwerfern verbaut. Im Vergleich zu modernen Systemen brennen die eher funzelig, so Dekra. Immerhin: Es gibt LED-Austausch-Leuchtmittel, die sich in die originalen Scheinwerfer einsetzen lassen.

So viel besser sind die modernen LED-Systeme

Damit lassen sich gewaltige Unterschiede erzielen, was die Ausleuchtung der Fahrbahn angeht. Man sieht viel weiter und hat mehr Kontrast als mit H4 - ein deutliches Plus an Sicherheit. Aber nicht nur das. Durch die geringere Leistungsaufnahme wird auch die elektrische Infrastruktur wie Kabel und Schalter spürbar entlastet. Bei einem 40 bis 50 Jahre alten Auto könne das einen positiven Effekt im Hinblick auf mögliche Brandgefahren haben, erläutern die Fachleute.

Wichtig dafür ist, dass die Bauartgenehmigungen von Scheinwerfer und Leuchtmittel kompatibel sind. Dafür gebe es Kompatibilitätslisten. Entscheidend ist laut Dekra eigentlich nicht das Fahrzeug, sondern der Scheinwerfer. Da aber den meisten Haltern die Bauartgenehmigungsnummer ihres Scheinwerfers eher nicht bekannt sei, bildeten die Listen der Leuchtenhersteller übersichtlich ab, welche Leuchte in der Regel zu welchem Fahrzeugtyp und/oder Scheinwerfer passe.

Ganze Scheinwerfer-Systeme tauschen? H-Status gefährdet

Wichtig: Komplette Scheinwerfer durch moderne LED-Systeme zu ersetzen, ist keine Option, wenn man das H-Kennzeichen bekommen oder behalten will. Solange diese verbauten Teile bauartgenehmigt sind, bleibt das Auto zwar weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen. Doch für ein H-Kennzeichen sind solche Umbauten laut Dekra ein „No-Go“.

Eine alte Halogenlampe zu ersetzen und dafür ein passendes LED-Leuchtmittel in den Originalscheinwerfer hineinzuschrauben, ist indes aber kein Problem.

© dpa-infocom, dpa:240424-99-789496/2


Von dpa
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