So läuft Bochums Einspruch nach dem Eklat in Berlin | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.12.2024 18:58

So läuft Bochums Einspruch nach dem Eklat in Berlin

Bochums Torwart Patrick Drewes wird von einem Gegenstand getroffen. (Foto: Andreas Gora/dpa)
Bochums Torwart Patrick Drewes wird von einem Gegenstand getroffen. (Foto: Andreas Gora/dpa)
Bochums Torwart Patrick Drewes wird von einem Gegenstand getroffen. (Foto: Andreas Gora/dpa)

Der VfL Bochum wird nach dem Wurf eines Gegenstands auf Torwart Patrick Drewes Einspruch gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels beim 1. FC Union Berlin (1:1) einlegen. Die Partie war kurz vor Ende für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem VfL-Torwart Patrick Drewes von einem Gegenstand aus dem Union-Block getroffen worden war. 

Die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes sieht vor, dass ein Einspruch gegen die Wertung von Bundesligaspielen innerhalb von zwei Tagen nach dem betroffenen Spieltag schriftlich begründet eingereicht werden muss. 

Ein möglicher Grund für einen Einspruch, der in der Ordnung aufgeführt ist, ist die „Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand“. Dieser müsse unabwendbar gewesen sein und dürfe nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang stehen.

Drewes hatte in Berlin nicht mehr weiterspielen können und wurde für die verbleibenden Minuten von Stürmer Philipp Hofmann ersetzt. Der Torwart war nach Vereinsgaben nach der Partie auf dem Weg ins Krankenhaus.

Laut Ordnung muss innerhalb der Einspruchsfrist eine Gebühr von 500 Euro an den DFB eingezahlt werden. Andernfalls sei der Einspruch unwirksam. In erster Instanz entscheidet laut Ordnung das Sportgericht. Wird auf Spielwiederholung erkannt, ist das Spiel demnach grundsätzlich am gleichen Ort neu auszutragen.

© dpa-infocom, dpa:241214-930-317958/1


Von dpa
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