Wie schön, es geht wieder bergauf! Antibiotika schlagen meist innerhalb weniger Tage an und bringen die ersehnte Linderung, etwa bei einer Blasenentzündung oder Scharlach. Absetzen sollte man sie dann aber nicht vorzeitig, warnt die Apothekerkammer Niedersachsen. Es gilt: Ein Antibiotikum sollte man so lange einnehmen wie Arzt oder Ärztin verordnet haben.
Auch wenn man sich langsam besser fühlt: Die Infektion im Körper ist womöglich noch nicht komplett eingedämmt. Durch das verfrühte Absetzen kann sie sich dann verlängern, so die Apothekerkammer. Außerdem kann es dazu kommen, dass die Bakterien, die nicht abgetötet wurden, eine Resistenz aufbauen, ihnen Antibiotika also nicht mehr so viel anhaben können.
Was außerdem bei der Einnahme von Antibiotika wichtig ist: Damit sie ihren Job gut erledigen, darf die Wirkstoffmenge im Körper nicht allzu stark schwanken. Deshalb ist es wichtig, den zeitlichen Abstand zwischen den Einnahmen einzuhalten. Lautet die ärztliche Ansage „dreimal am Tag“, dann sollten zwischen den Einnahmen jeweils acht Stunden liegen, erklärt die Apothekerkammer. Wer das schnell verbummelt, lässt sich am besten mit einem Wecker erinnern.
Einnehmen sollte man Antibiotika dabei am besten mit einem großen Glas Leitungswasser. Bei anderen Getränken wie Milch oder Fruchtsäften drohen bei bestimmten Wirkstoffen unerwünschte Wechselwirkungen.
Die letzte Tablette ist geschluckt, Sie können die Infektion abhaken - es sind allerdings noch Pillen in der Packung übrig? Was nun keine gute Idee ist: die in der Hausapotheke aufbewahren, um sie auf eigene Faust einzunehmen, sollte man sich wieder kränklich fühlen. Bei Antibiotika gilt nämlich der Grundsatz: nie ohne ärztliche Verordnung.
Restbestände gehören daher fachgerecht entsorgt, so die Apothekerkammer. Da die Entsorgung von Medikamenten auf kommunaler Ebene geregelt ist, gelten hier mitunter unterschiedliche Regeln. Während an einem Ort Alt-Antibiotika in den Restmüll dürfen, muss man sie woanders zum Recyclinghof oder zur Schadstoffannahmestelle bringen. Was genau wo gilt, kann man über das Portal arzneimittelentsorgung.de herausfinden.
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