Nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg will Bayerns Ministerpräsident Markus Söder das Gesetz „härten“, indem der Freistaat unter anderem die Unterbringung psychisch Kranker regelt. „Wir werden das Thema Psychiatrie, das PsychKHG, noch einmal für uns überprüfen und es härten“, sagte der CSU-Politiker in München. „Fakt ist, es muss an der Stelle deutlich konsequenter gehandelt und die Rechtsvorgaben verschärft werden.“
Im Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) ist unter anderem geregelt, unter welchen Bedingungen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Fachkliniken untergebracht werden können, wenn sie das Allgemeinwohl gefährden. Demnach darf eine solche Unterbringung nur angeordnet werden, wenn weniger einschneidende Mittel nicht gegen die Gefahr helfen - „insbesondere auch nicht durch die Hinzuziehung eines Krisendienstes und durch Hinzuziehung der oder des gesetzlichen Vertreters“.
Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg eine gesetzliche Betreuerin - nachdem er wegen mehrerer Gewalttaten auffällig geworden und mindestens dreimal in eine Fachklinik eingewiesen, dann aber wieder entlassen worden war. Er wurde wegen einer psychischen Erkrankung auch mit Medikamenten behandelt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) deutete an, dass es bei einer Verschärfung der Regeln in dem Bereich auch um die Möglichkeit zur Abschiebung direkt aus der Unterbringung gehen könnte: „Bei Ausländern müssen wir aber natürlich dazu kommen, dass im Regelfall, wenn solche Situationen entstehen, dann unmittelbar jemand auch aus der Unterbringung gegebenenfalls ins Ausland abgeschoben werden kann.“
© dpa-infocom, dpa:250123-930-353072/1