Spaniens Unterhaus stimmt für freie Tage bei Regelschmerzen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.12.2022 14:14

Spaniens Unterhaus stimmt für freie Tage bei Regelschmerzen

Irene Montero (vorne M), Ministerin für Gleichstellung,  sitzt in einer Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Das spanische Unterhaus hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf gebilligt, der freie Tage mit Lohnfortzahlung bei starken Regelschmerzen vorsieht. (Foto: Jesús Hellín/EUROPA PRESS/dpa)
Irene Montero (vorne M), Ministerin für Gleichstellung, sitzt in einer Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Das spanische Unterhaus hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf gebilligt, der freie Tage mit Lohnfortzahlung bei starken Regelschmerzen vorsieht. (Foto: Jesús Hellín/EUROPA PRESS/dpa)
Irene Montero (vorne M), Ministerin für Gleichstellung, sitzt in einer Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Das spanische Unterhaus hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf gebilligt, der freie Tage mit Lohnfortzahlung bei starken Regelschmerzen vorsieht. (Foto: Jesús Hellín/EUROPA PRESS/dpa)

Das spanische Unterhaus hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf gebilligt, der freie Tage mit Lohnfortzahlung bei starken Regelschmerzen vorsieht. 190 Abgeordnete stimmten für das Vorhaben der linken Regierung, 154 konservative Abgeordnete dagegen bei fünf Enthaltungen. Der Entwurf des Ministeriums für Gleichstellung wurde dem Senat zugeleitet, der ebenfalls noch zustimmen muss.

Sollte das Oberhaus Änderungen der Vorlage beschließen, mit der auch Hürden bei der Wahrnehmung des Rechts auf Abtreibung beseitigt werden sollen, würde sich das Unterhaus erneut mit dem Thema befassen müssen. Gleichstellungsministerin Irene Montero (Unidas Podemos) sagte bei der Debatte gestern im Parlament, Menstruation sei nicht länger ein gesellschaftliches Tabu.

Spanien wäre das erste Land in Europa, das Frauen, die unter Regelschmerzen leiden, das Recht einräumt, zu Hause zu bleiben - und zwar so lange, wie die Schmerzen andauern. Das Gehalt soll ab dem ersten Tag der Staat übernehmen. Um arbeitsfrei zu bekommen, muss die betroffene Frau einen Arzt konsultieren.

Der Entwurf des „Gesetzes zur sexuellen Gesundheit“ sieht auch einen erleichterten Zugang zu Abtreibungen vor. Sie sollen künftig auch in öffentlichen Kliniken möglich sein. Zudem ist vorgesehen, dass Minderjährige ab 16 Jahren nicht mehr die Zustimmung der Eltern für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen. Eine weitere Bestimmung will „Armut durch Menstruation“ mit Hilfe kostenloser Hygieneartikel für bedürftige Frauen mindern.

© dpa-infocom, dpa:221216-99-923399/2

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