Im Dezember entscheiden Krankenkassen regelmäßig darüber, ob sie ihre Beitragssätze für das kommende Jahr stabil halten oder anpassen müssen. Sollte Ihre Krankenkasse Sie über eine Erhöhung informieren - und das muss sie in diesem Fall - kann es sich lohnen, über einen Wechsel nachzudenken. Darüber informiert die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (1/2024).
Laut der Zeitschrift liegt der niedrigste Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung momentan bei 15,4 Prozent des Bruttoeinkommens, der höchste bei 16,59 Prozent.
Obwohl sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Krankenversicherung je zur Hälfte teilen, kann die Ersparnis für Beschäftigte zwischen dem teuersten und dem günstigsten Tarif bei einem Einkommen von 2000 Euro pro Monat aufs Jahr gerechnet rund 142 Euro ausmachen. Mit höherem Einkommen steigt auch das Sparpotenzial. Wer 3000 Euro pro Monat verdient, kann schon etwa 214 Euro im Jahr einsparen.
Gut zu wissen: Erhöht Ihre Krankenkasse den Beitragssatz, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Andernfalls müssen Sie zwölf Monate bei Ihrer Krankenkasse Mitglied gewesen sein, um wechseln zu können.
Laut „Finanztest“ reicht der Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, um bei der bisherigen auszusteigen. Eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig. Die neue Kasse nimmt Kontakt mit der alten auf und teilt Ihnen den Beginn der Mitgliedschaft mit. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden.
„Finanztest“ empfiehlt allerdings, beim Wechsel der Krankenkasse nicht vorschnell vorzugehen und vor allem nicht nur die finanziellen Vorteile in den Blick zu nehmen. Prüfen sollten gesetzlich Versicherte auch, inwiefern sich Extraleistungen, Service und Erreichbarkeit der Kassen unterscheiden. Auch das sind wichtige Faktoren bei der Auswahl der Kasse.
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