Im Streit um eine Uhr aus dem Besitz des ermordeten Beatles John Lennon hat dessen Witwe Yoko Ono (91) recht bekommen. Das Schweizer Bundesgericht wies die Beschwerde eines Sammlers ab, der die Uhr bei einer Auktion erstanden hatte.
Ono hatte ihrem Mann die Edeluhr von Patek Philippe mit Mondphasenanzeige 1980 zu seinem 40. Geburtstag geschenkt. Sie ließ das Stück mit einer persönlichen Liebeserklärung gravieren. Zwei Monate nach dem Geburtstag wurde Lennon in New York bei einem Attentat erschossen.
Jahrzehnte später taucht die Uhr in Deutschland bei einem Auktionshaus auf. Ein Sammler kauft sie dort. Als er den Wert der Uhr in Genf schätzen lassen will, erfährt Ono davon. Sie hatte den Verlust noch gar nicht bemerkt.
Der Sammler wollte die bezahlte Uhr behalten und argumentierte, er habe das Stück in gutem Glauben gekauft. Dem widersprachen aber die Schweizer Gerichte, jetzt auch in letzter Instanz das Schweizer Bundesgericht. Sie sind davon überzeugt, dass ein Fahrer von Yoko Ono die Uhr entwendete. Was mit dem Fahrer passiert, war nicht Gegenstand der Verhandlungen in der Schweiz.
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