Streit vor Gericht wegen lärmender Nähmaschine | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 13.01.2025 17:40

Streit vor Gericht wegen lärmender Nähmaschine

Beim Amtsgericht München wird der Fall wegen gegenseitiger Lärmbelästigungen verhandelt. (Symbolfoto)  (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)
Beim Amtsgericht München wird der Fall wegen gegenseitiger Lärmbelästigungen verhandelt. (Symbolfoto) (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)
Beim Amtsgericht München wird der Fall wegen gegenseitiger Lärmbelästigungen verhandelt. (Symbolfoto) (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Zwei Nachbarinnen haben sich im Streit um den Lärm einer Nähmaschine der einen und die wütende Reaktion der anderen verkracht. Die beiden Mieterinnen eines Mehrfamilienhauses stritten vor dem Amtsgericht München wegen gegenseitiger Lärmbelästigungen.

Die im Erdgeschoss wohnende Frau hatte sich laut Gericht von dem Geräusch der Industrienähmaschine der über ihr wohnenden Frau gestört gefühlt. In der Folge soll sie - so behauptet jedenfalls die oben wohnende Frau - von August 2022 bis April 2023 mindestens 500 Mal mit einem Gegenstand an die Wohnungsdecke geklopft haben. 

Stress durch Klopfen 

Die in der darüberliegenden Wohnung lebende Frau macht geltend, sie und ihr Ehemann hätten dadurch stressbedingte Beschwerden erlitten. Sie verklagte daher die unten wohnende Frau, das Klopfen zu unterlassen und nicht mehr zu behaupten, sie würde mit einer Industrienähmaschineruhestörenden Lärm verursachen. Zudem verlangte sie Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro.  

Notwehr gegen Lärm?

Die beklagte Nachbarin wandte ein, sie habe aus Notwehr wegen der Lärmbelästigung durch die Industrienähmaschine gegen die Decke geklopft.Sie hatte sich wegen der mutmaßlichen Lärmbelästigung durch die Industrienähmaschine im Sommer 2022 an die Gemeinde als Vermieterindes Mehrfamilienhauses gewandt. 

Daraufhin besichtigten zwei Mitarbeiter der Gemeinde beide Wohnungen - und stellten fest, dass die Nähmaschine in der Wohnung der Beklagten nicht zu hören war. Die Klägerin entfernte die Nähmaschine wenig später dennoch aus der Wohnung.

Das Amtsgericht München gab der Klage weitestgehend statt und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung und Zahlung eines Schmerzensgeldes von 300 Euro. „Die Beklagte hat unstreitig mit einem Gegenstand gegen die Decke ihrer Wohnung geklopft. Streitig ist nur, wie häufig dies vorkam und ob dies durch Notwehr gerechtfertigt ist“, führte das Gericht aus. 

Es sei jedenfalls zu regelmäßigem Klopfen gekommen. „Hierdurch wurde dieKlägerin gestört und unter anderem in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt. Diese”Klopfattacken” der Beklagten sind nicht durch Notwehr gerechtfertigt.“

Keine störenden Geräusche einer Nähmaschine nachgewiesen

Zum einen habe die Beklagte nicht nachgewiesen, dass aus der Wohnung der Klägerin wirklich störende Geräusche einer Nähmaschine kommen. Auf Tonbandaufnahmen habe das Gericht lediglich ein starkes Rauschen hören können, nicht aber für eine Nähmaschine charakteristische Geräusche. 

Entscheidend sei, dass es keine Situation gegeben habe, die ein Klopfen der Beklagten rechtfertige. Selbst wenn aus der Wohnung der einen Frau Geräusche dringen sollten, dürfte die andere nicht durch ständiges Klopfenreagieren. Die Voraussetzungen für Notwehr lägen jedenfalls nicht vor. Vielmehr hätte die Beklagte ihrerseits gerichtlich gegen die Klägerin vorgehen und auf Unterlassung klagen müssen. Dies habe sie aber nicht getan. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:250113-930-343215/1


Von dpa
north