Supreme Court lässt Musk bei Social-Media-Aufsicht abblitzen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.04.2024 18:30

Supreme Court lässt Musk bei Social-Media-Aufsicht abblitzen

Tesla-Chef Elon Musk musste vor dem höchsten Gericht der USA eine Niederlage einstecken. (Foto: Patrick Pleul/dpa)
Tesla-Chef Elon Musk musste vor dem höchsten Gericht der USA eine Niederlage einstecken. (Foto: Patrick Pleul/dpa)
Tesla-Chef Elon Musk musste vor dem höchsten Gericht der USA eine Niederlage einstecken. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Tesla-Chef Elon Musk ist mit dem Versuch gescheitert, die 2018 vorgeschriebenen Kontrollen für seine Social-Media-Beiträge über den Elektroauto-Hersteller vor dem Obersten Gericht der USA loszuwerden. Der Supreme Court wies seinen Antrag ohne eine Anhörung ab.

Musk hatte argumentiert, die damalige Vereinbarung mit der US-Börsenaufsicht SEC verletze sein Verfassungsrecht zur freien Meinungsäußerung. Die SEC konterte unter anderem, dass der Verzicht auf grundsätzliche Rechte zur Beilegung von Streitigkeiten nicht ungewöhnlich sei.

Die SEC hatte 2018 durchgesetzt, dass Musk seine Beiträge beim Kurznachrichtendienst Twitter zu Tesla, die Einfluss auf den Aktienkurs des Autobauers haben könnten, erst vom Unternehmen freigeben lassen soll. Musk kaufte Twitter im Oktober 2022 und benannte die Plattform inzwischen in X um. Unklar ist, wie strikt er und Tesla sich an die Vorgabe halten. Der Tech-Milliardär scheiterte bereits in zwei Gerichtsinstanzen mit Versuchen, die Auflage zu kippen.

Auslöser für die Regelung waren Musks Tweets von August 2018. Musk schrieb damals bei Twitter, er erwäge, Tesla von der Börse zu nehmen. „Finanzierung gesichert“, fügte er hinzu. Um diesen Satz entzündeten sich später viele Kontroversen, da sich herausstellte, dass es keine schriftlichen Zusagen von Investoren gab. Die SEC warf Musk Irreführung von Anlegern vor und setzte neben der Aufsicht über seine Tweets auch durch, dass er den Vorsitz im Tesla-Verwaltungsrat abgab. Zudem zahlten Musk und Tesla jeweils 20 Millionen Dollar Strafe.

© dpa-infocom, dpa:240429-99-854141/3


Von dpa
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