„Es war nur der Wahn, der diese Tat erklärbar macht“, sagt der Vorsitzende Richter Volker Ziegler. Einen anderen Grund für den „Mord, heimtückisch begangen“ gebe es nicht.
Das Landgericht Traunstein hat den Mann, der im April einen Arzt vor einer Klinik in Wasserburg am Inn erstochen hat, zur Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt.
Der Beschuldigte hatte nicht bestritten, den Psychiater aus der Klinik, in der er selbst zuvor auch Patient war, getötet zu haben. Er bedauere seine Tat und wolle sich „von ganzem Herzen entschuldigen, aber es gab keinen anderen Ausweg“, hatte er in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung gesagt.
Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen davon aus, dass er wegen einer schweren paranoiden Schizophrenie infolge jahrelangen Drogenmissbrauchs schuldunfähig ist. Er habe in seinem Wahn gedacht, in der Klinik werde das Essen für die Patienten vergiftet und dagegen müsse er etwas tun.
Dass es sich bei dem zur Tatzeit 40 Jahre alten, psychisch kranken Mann um den Täter handle, sei zweifelsfrei erwiesen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und sprach von einem „Heimtücke-Mord“. Der Verteidiger des Mannes teilte diese Einschätzung und schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft „vollumfassend“ an.
Der Beschuldigte soll einen 64 Jahre alten Oberarzt, als dieser nach Dienstschluss auf dem Weg zu seinem Auto war, mit einem Küchenmesser erstochen haben. Er soll die „Wahnvorstellung“ gehabt haben, „dass Gift in die Nahrung gemischt würde“.
Bevor der Staatsanwalt mit seinem Plädoyer begann, richtete sich die Tochter des Getöteten, die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt, mit zitternder Stimme und bewegenden Worten an den Mann, der ihren Vater getötet haben soll. „Du hast unseren Papa umgebracht und uns dadurch den Boden unter den Füßen weggerissen“, sagte sie. „Ich wünsche mir von Herzen, dass Du eines Tages begreifst, was Du getan und angerichtet hast.“
Auch die beiden Anwälte der Kinder des Getöteten schlossen sich der Staatsanwaltschaft weitgehend an und forderten die Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie: „Er ist für die Allgemeinheit gefährlich und wird es wohl auch noch viele Jahre sein.“ Der Vertreter der Schwester des Mediziners stellte dagegen die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten infrage und sprach sich für eine lebenslange Freiheitsstrafe aus.
Der Beschuldigte selbst sagte, er sei mit der Unterbringung in der Psychiatrie „einverstanden, um mich therapieren zu lassen“. Er sei gesundheitlich sehr angeschlagen: „Das Gift drückt auf den Kopf“ und er werde „bald in Straubing in der Forensik sterben“.
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