Tod im Schleuserauto - Mordprozess startet in Traunstein | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.10.2024 03:32, aktualisiert am 08.10.2024 08:46

Tod im Schleuserauto - Mordprozess startet in Traunstein

Beim Unfall eines mutmaßlichen Schleuserfahrzeugs auf der Autobahn 94 starben sieben Menschen. Nun beginnt der Prozess gegen den Fahrer. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Beim Unfall eines mutmaßlichen Schleuserfahrzeugs auf der Autobahn 94 starben sieben Menschen. Nun beginnt der Prozess gegen den Fahrer. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Beim Unfall eines mutmaßlichen Schleuserfahrzeugs auf der Autobahn 94 starben sieben Menschen. Nun beginnt der Prozess gegen den Fahrer. (Archivbild) (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Siebenfacher Mord - so lautet der Vorwurf gegen einen mutmaßlichen Schleuser, der sich ab Dienstag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Traunstein verantworten muss. Der gebürtige Syrer, der zuletzt in Österreich lebte, soll im Oktober vergangenen Jahres mit 22 Migranten in einem Kleinbus auf dem Weg von Österreich nach Bayern gewesen sein. Auf der Flucht vor der Polizei krachte der Wagen an einer Autobahnausfahrt mit Tempo 150 in die Leitplanken. Der Wagen überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen - sieben der Migranten starben, darunter ein sechsjähriges Kind.

Die Anklage erstreckt sich auch auf drei weitere Fahrten, bei denen der 25-Jährige insgesamt 46 Menschen unter für sie lebensgefährlichen Bedingungen nach Bayern gebracht haben soll. 

Mit Tempo 180 auf der Flucht vor der Polizei 

Der mutmaßliche Schleuser wurde den Ermittlungen zufolge in der Nacht des tödlichen Unfalls von drei Scouts in einem anderen Wagen begleitet, um die Fahrt abzusichern. Die Scouts sollen den Fahrer vom Grenzübergang Simbach zum Übergang Burghausen gelotst haben. 

Als zivile Polizeibeamte den Fahrer entdeckten, habe dieser Gas gegeben und den Kleinbus auf bis zu 180 Kilometer pro Stunde beschleunigt, so die Anklagebehörde. Er raste den Vorwürfen zufolge auch mit überhöhtem Tempo in die Autobahnausfahrt Waldkraiburg/Ampfing - dort kam es zu dem Unfall. 

Einer der Verletzten erlitt nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Juli einen bleibenden Hirnschaden, der ihm jegliche Form der Kommunikation und Fortbewegung unmöglich macht. Er sei nicht ansprechbar und werde intensivmedizinisch versorgt. Der mit einem Sicherheitsgurt geschützte Angeschuldigte habe sich selbst nur einen Armbruch und Prellungen zugezogen. Welches Entgelt er für die Schleusung erhalten haben soll, blieb offen.

Die drei mutmaßlichen Scoutfahrer sind gesondert wegen Einschleusens mit Todesfolge angeklagt. Gegen sie soll in gut zwei Wochen in Traunstein verhandelt werden.

© dpa-infocom, dpa:241008-930-254317/2


Von dpa
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