Mehr Rentner, weniger Nachwuchs am Arbeitsmark - in Zukunft die perfekte Kombination für Arbeitskräfte-Mangel. Und eine Chance für ältere Arbeitnehmer, die noch nicht genug vom Berufsleben haben. Eine aktuell veröffentlichte Modellrechnung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt: Bis 2035 wird in der Gruppe der 55- bis 70-Jährigen die Zahl der Erwerbstätigen um rund 1,5 Millionen Personen sinken.
Wer also darüber nachdenkt, trotz Renteneintrittsalter im Beruf zu bleiben oder sogar aus dem Ruhestand zurückkehren, dürfte vielerorts offene Türen einrennen.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch im Alter. Aber: In Arbeits- oder Tarifverträgen kann es eine Austrittsklausel geben, die festlegt, dass ein Arbeitsverhältnis spätestens ab dem Anspruch auf eine Regelaltersrente endet. Diese Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren, so die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Es gibt jedoch Berufe, bei denen andere Regeln gelten. Fluglotsen etwa dürfen nur bis 55 arbeiten und erhalten dann eine Übergangsversorgung bis zum Ruhestand. Denkbar ist dann, dass Arbeitnehmer sich in einem anderen Berufsfeld eine neue Aufgabe suchen. Auch befristete Jobs oder Minijobs können eine Alternative sein.
Laut Sozialgesetzbuch sind individuelle Vereinbarungen möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten diese schriftlich festlegen, rät die Arbeitnehmerkammer Bremen. Am besten vor dem vorgesehenen regulären Altersaustritt. Unabhängig vom bisherigen Vertrag ist es möglich, die Arbeitsbedingungen zu verändern - etwa in Teilzeit oder im Homeoffice arbeiten.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten - in Rente gehen und dazuverdienen oder den Renteneintritt aufschieben.
Wer sein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hat, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund unbegrenzt hinzuverdienen und seine volle Rente beziehen. Dann muss man keine Rentenbeiträge entrichten, aber man darf sie weiter in die Rentenkasse einzahlen - wodurch sich die Rente erhöht. Dafür muss man nur seinem Arbeitgeber Bescheid geben.
Nur wer einen Antrag stellt, erhält eine Rente. Verschiebt man seinen Rentenbeginn und übt weiter eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, erhält man für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Zusätzlich sammelt man auch weitere Rentenpunkte, wenn man länger arbeitet.
Wichtig ist, dass man ehrlich zu sich selbst ist, wenn man darüber nachdenkt, im Beruf weiterzuarbeiten. Geht das gesundheitlich - mental wie körperlich? Um für sich Klarheit zu schaffen, können Gespräche mit vertrauenswürdigen Kollegen, der Familie oder Karriereberatern helfen, so Arbeitspsychologe Sebastian Jakobi.
Der nächste Schritt sei ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Ein Feedback zur eigenen Arbeitsleistung kann helfen, das Selbstbild mit dem Fremdbild abzugleichen. Zudem gebe es Anzeichen dafür, dass man dem bisherigen Leistungspensum nicht mehr standhält - also vielleicht zu alt für seinen bisherigen Job ist. Das sind etwa:
Am besten bindet man seinen Arbeitgeber frühzeitig ein und lässt sich von seinem Rentenversicherungsträger beraten, welche Varianten möglich sind. Dabei hilft es, sich ab Mitte 50 einen Überblick zu verschaffen, wie hoch die Rente ausfällt. Ein bis zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze sollten man dann eine Entscheidung treffen.
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