Im milliardenschweren Rechtsstreit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch die Porsche SE im Jahr 2008 haben die Kläger einen herben Dämpfer erlitten. Die Zurückweisung zahlreicher Ziele der Anleger bedeute, dass die Musterfeststellungsklage keinen Erfolg habe, sagte der Richter im Oberlandesgericht Celle. Das Ergebnis in dem Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMug) ist für die am Landgericht Hannover ausgesetzten Verfahren bindend, wie ein OLG-Sprecher sagte.
Nach Angaben des Gerichts hatten die Kläger und Beigeladene die erlittenen Schäden auf mehr als 4,9 Milliarden Euro beziffert. Mit der OLG-Entscheidung dürfte klar sein, dass die Verfahren am Landgericht Hannover wohl keine Aussicht auf Erfolg haben.
Hintergrund des Verfahrens ist der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Am Ende hielt die Porsche SE mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen, und die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld.
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