War die Nase schon vorher gebrochen? Und die Vergewaltigung, war die keine „richtige“? Vor der Großen Strafkammer am Landgericht Ansbach musste sich ein 46-Jähriger für beides verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Außerdem bleibt er auf Zeit in der Forensik.