Eltern sollten ihr Kind spätestens im dritten Lebensjahr einmal von Augenarzt oder Augenärztin untersuchen lassen. Dazu rät das Kuratorium Gutes Sehen.
Zwar wird das Sehvermögen auch bei den sogenannten U-Untersuchungen geprüft. Doch nicht jede Fehlsichtigkeit kann dort festgestellt werden - dafür braucht es einen Sehtest in der Augenarztpraxis.
Wenn ein Elternteil stark kurzsichtig ist, ist es ratsam, schon früher mit dem Kind zum Augenarzt zu gehen - und zwar, wenn es sechs bis zwölf Monate alt ist. Das gilt übrigens auch, wenn das Kind als Frühchen zur Welt gekommen ist, denn auch das erhöht das Risiko für Fehlsichtigkeiten.
In einigen Fällen sollen Eltern laut dem Kuratorium Gutes Sehen keine Zeit verlieren, einen Augenarzttermin für das Kind auszumachen. Zum Beispiel dann, wenn dessen Augen zittern, die Pupillen grau-weißlich gefärbt sind oder die Augenlider hängen. All das sind mögliche Anzeichen für ernste Augenerkrankungen.
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