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Veröffentlicht am 19.12.2022 12:54

Was für Gutscheine aus dem EU-Ausland gilt

Damit die Freude über den Gutschein zu Weihnachten auch anhält, macht man sich am besten vorher zu den Einlösebedingungen schlau. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Damit die Freude über den Gutschein zu Weihnachten auch anhält, macht man sich am besten vorher zu den Einlösebedingungen schlau. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Damit die Freude über den Gutschein zu Weihnachten auch anhält, macht man sich am besten vorher zu den Einlösebedingungen schlau. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Gerade für Last-Minute-Geschenke ist ein Gutschein oft das Präsent der Wahl. Ob für den Spa-Tag in Österreich, die Weintour in Frankreich oder das ausgezeichnete Restaurant in Italien - auch ein Gutschein aus dem EU-Ausland kann infrage kommen.

Man sollte aber wissen: Die Einlösebedingungen können sich je nach Land unterscheiden. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.

In Deutschland sind Geschenkgutscheine den Angaben zufolge zum Beispiel in der Regel drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt am Ende des Jahrs, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ähnliches gilt etwa in Dänemark. Gutscheine sind hier ab Kaufdatum taggenau drei Jahre gültig. Kürzere Fristen sind in Ausnahmefällen möglich.

Zum Einlösezeitraum genau informieren

In Italien und Frankreich hingegen legt der Händler fest, wie lange ein Gutschein einlösbar ist. Und in Österreich kann man Gutscheine laut EVZ sogar 30 Jahre lange einlösen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Zeitraum festgelegt ist.

Ist der Gültigkeitszeitraum einmal abgelaufen, verfällt der Gutschein in der Regel. Eine Ausnahme ist Dänemark. Laut EVZ können elektronische Gutscheine dort im ersten Jahr nach deren Ablauf noch erstattet werden. Anderswo lohne es sich immer, nachzufragen. Womöglich zeigt sich der Händler kulant.

© dpa-infocom, dpa:221219-99-956544/2

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