Was Sie über ein Sabbatical wissen müssen | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 18.01.2022 04:32

Was Sie über ein Sabbatical wissen müssen

Mal was anderes als das Büro sehen und sich neu orientieren - ein Sabbatjahr macht's möglich. (Foto: Florian Sanktjohanser/dpa-tmn)
Mal was anderes als das Büro sehen und sich neu orientieren - ein Sabbatjahr macht's möglich. (Foto: Florian Sanktjohanser/dpa-tmn)
Mal was anderes als das Büro sehen und sich neu orientieren - ein Sabbatjahr macht's möglich. (Foto: Florian Sanktjohanser/dpa-tmn)

Der Alltag in der Arbeitswelt verursacht mitunter Stress - auch die anstrengende Corona-Zeit macht vieles nicht gerade leichter.

Manche Beschäftigte möchten einfach mal ihre berufliche Routine durchbrechen und eine längere berufliche Auszeit nehmen. Möglich ist das beispielsweise mit einem Sabbatical.

„Das ist individuell verschieden“, sagt Ute Bölke, Karriere-Coach in Wiesbaden. Auslöser für den Wunsch nach einer längeren Auszeit im Job können Erschöpfung, ein Burnout oder etwa die Corona-Zeit sein.

Viele wollen mit einem Sabbatical auch ihr Berufsleben überdenken und sich neu orientieren - etwa wenn sie viele Jahre in einem Job gearbeitet haben, erklärt Silvia Hänig, Chefin der Kommunikationsberatung Ikom in München.

Ein anderes Motiv kann sein, dass sich die eigene Branche strukturell verändert. Oder man möchte sich bei einer Fortbildung neues Wissen aneignen.

„Der richtige Zeitpunkt für ein Sabbatical hängt auch von der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers ab“, so Hänig. Befindet sich ein Unternehmen gerade im Umstrukturierungsprozess, sei es nicht empfehlenswert, den Chef oder die Chefin nach einer Auszeit zu fragen. Auch wenn die Firma neue Geschäftsfelder entwickelt, sollte man laut Hänig Vorgesetzte besser nicht mit dem Wunsch konfrontieren.

Auch das ist unterschiedlich. Es kann ein ganzes Jahr dauern, aber mitunter sind es auch nur neun, sechs oder drei Monate.

Mindestens sechs Monate, besser ein Jahr im Voraus sollten laut Hänig Beschäftigte bei der Unternehmensleitung ihr Anliegen zur Sprache bringen.

So kann die Firma für die Dauer des Sabbaticals nach einer Vertretung suchen. „Je größer das Unternehmen ist, desto eher ist es in der Lage, den personellen Ausfall durch eine berufliche Auszeit zu kompensieren“, sagt Bölke.

Eine mehrmonatige Unterbrechung der Tätigkeit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbaren. In dem Schriftstück sollte auch ein Rückkehranspruch in die alte Position vermerkt werden - falls der oder die Beschäftigte dies wünscht. Außerdem sinnvoll: mit dem Arbeitgeber ein Verbot betriebsbedingter Kündigung zu vereinbaren.

„Beschäftigte können zum Beispiel unbezahlten Sonderurlaub nehmen“, so Bölke. Allerdings sind freigestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, selbst für die Kranken- und Pflegeversicherung aufzukommen. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist es möglich, sich freistellen zu lassen.

Außerdem gibt es die Option, die Zeit für das Sabbatical vor- oder nachzuarbeiten. „Der Vorteil hierbei liegt darin, dass weiter Gehalt auf dem Konto landet und zudem der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin weiter die Sozialversicherungsbeiträge zahlt“, erklärt Bölke. Dabei kommen bereits geleistete Überstunden auf ein Zeitwertkonto.

Zudem können Beschäftigte sich auch eine Zeit lang ihr Gehalt reduziert auszahlen lassen - oder sich etwa das Weihnachts- und Urlaubsgeld erst später vom Arbeitgeber überweisen lassen.

Möglich ist oft auch ein Teilzeitmodell. Dabei arbeiten Beschäftigte in Vollzeit für ein entsprechend niedrigeres Gehalt. Das angesparte Entgelt zahlt der Arbeitgeber dann später in der Freistellungsphase aus. Beschäftigte sollten das vor Beginn des Sabbaticals vereinbaren.

„Früher war eine Auszeit vom Job etwas für dauergestresste Manager auf ihrem weiteren Weg nach oben“, sagt Hänig. Dies hat sich inzwischen geändert. Ein Sabbatical ist längst kein Privileg mehr für Manager und andere Führungskräfte.

„In meiner Beratungspraxis ist bei Akademikerinnen und Akademikern allerdings ein Sabbatical verbreiteter als etwa bei Handwerkerinnen und Handwerkern“, räumt Bölke ein.

Im Öffentlichen Dienst ja, in der Privatwirtschaft zumeist nicht. Es kann aber sein, dass ein Anspruch auf ein Sabbatical in einem Arbeits- oder in einem Tarifvertrag verankert ist.

Hausbau, Weltreise, Fortbildung - möglich ist alles, worauf man Lust hat. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber zu sagen, was sie während des Sabbaticals tun. „Aber fürs betriebliche Miteinander ist es doch gut, wenn man dies mitteilt“, so Hänig.

Zudem kann es von Vorteil sein, wenn man den Nutzen des Sabbaticals auch für das Unternehmen deutlich macht - vor allem, wenn ein Arbeitgeber nicht in der Pflicht steht, ein Sabbatical zu bewilligen.

Ja, findet Hänig. Wer ein Sabbatical gemacht hat, zeigt sich selbstbewusst und signalisiert: ich nehme meine Karriereplanung selbst in die Hand. „Vor allem, wenn die Gründe für das Sabbatical plausibel sind, macht sich das gut im Lebenslauf“, betont Bölke.

© dpa-infocom, dpa:220114-99-711975/5

north