Wenn die Praxis schließt: Was passiert mit den Patientenakten?
Nach der Schließung einer Arztpraxis ohne einen Nachfolger müssen die Patientenunterlagen weiterhin aufbewahrt werden. Die vorgeschriebene Archivierungspflicht gilt zehn Jahre. (Foto: Jim Albright)
Nach der Schließung einer Arztpraxis ohne einen Nachfolger müssen die Patientenunterlagen weiterhin aufbewahrt werden. Die vorgeschriebene Archivierungspflicht gilt zehn Jahre. (Foto: Jim Albright)
Akten und Datenträger mit Patientendaten müssen vor fremdem Zugriff geschützt werden. Das gilt auch nach dem Betriebsende einer Praxis und sorgt zunehmend für Probleme bei einer fehlenden Nachfolgeregelung.