Die Wohnung gehört zwar Ihnen, aber die Mieteinnahmen gehen trotzdem an die minderjährigen Kinder? Das kann für Eltern eine clevere Überlegung sein, um Steuern zu sparen. Dieser Form des sogenannten Nießbrauchs können Finanzämter keinen Riegel vorschieben, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 8/22), auf das der Bund der Steuerzahler verweist.
Der Vorteil: Da die Einkünfte der Kinder geringer sein dürften, ist auch deren Steuersatz im Zweifel geringer. Fallen die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sogar noch unter den Grundfreibetrag von derzeit 10 908 Euro pro Jahr, fallen gar keine Steuern an, so der Bund der Steuerzahler.
Außer der Übertragung der Einkommensquelle darf Eltern allerdings kein weiterer steuerlicher Vorteil dadurch entstehen, so das Gericht.
© dpa-infocom, dpa:231017-99-598963/2