Wie Sie gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgehen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.12.2024 00:07

Wie Sie gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgehen

Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, informiert sich am besten schnell zum Thema Kündigungsschutzklage. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, informiert sich am besten schnell zum Thema Kündigungsschutzklage. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, informiert sich am besten schnell zum Thema Kündigungsschutzklage. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer von seinem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung erhält, sollte sich überlegen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Unter Umständen bietet es sich an, Kündigungsschutzklage einzureichen - um die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. 

„Wichtig ist, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingeht“, sagt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Im Prozess wird dann geprüft, ob der Arbeitgeber alle rechtlichen und formalen Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung eingehalten hat.

Laut Bender kann man die Chancen dieser Klage erhöhen, in dem man Beweise sammelt, die gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung sprechen. Es sei beispielsweise wenig glaubwürdig, wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung damit begründet, dass kein Bedarf mehr an der Arbeitsleistung besteht - kurze Zeit nach der Kündigung aber Stellenanzeigen schaltet, in denen genau die Arbeitskräfte gesucht werden, die man gerade entlassen hat.

Kündigungsschutzklage kann zu einer guten Abfindung führen

Auch eine fehlerhafte Sozialauswahl kann die Kündigung unwirksam machen. Gute Karten hat, wer möglichst lange beschäftigt ist, so Bender. Arbeitnehmende sollten rekonstruieren, welche Kolleginnen und Kollegen nach ihnen in den Betrieb eingetreten und deswegen weniger schutzwürdig sind.

Die Erfahrung zeige, dass man im Kündigungsschutzverfahren oft noch etwas erreichen kann, so Bender. Auch wenn das in der Regel nicht der Erhalt des Arbeitsplatzes ist. Oft lässt sich aber zum Beispiel eine gute Abfindung verhandeln. 

Schlecht ist laut Bender, aus Frust wegen der Kündigung entweder den Kopf in den Sand zu stecken und die Kündigungsfrist verstreichen zu lassen oder impulsiv zu handeln und damit Schaden anzurichten. Überhitzte Reaktionen wie verbale Entgleisungen gegenüber Vorgesetzten oder Sabotage könnten zur fristlosen Kündigung führen. Dann sei das Arbeitsverhältnis noch schneller beendet und die Chancen auf eine gute Abfindung gering.

Auch wichtig: Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, muss sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das gilt auch dann wichtig, wenn man mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen möchte.

© dpa-infocom, dpa:241229-930-330251/1


Von dpa
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