Nach dem Wirbel um ein gemeinsames Buchprojekt von Cathy Hummels und ihrem Bruder wegen der Verwendung eines nicht vorhandenen Doktortitels hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Hummels nun eingestellt. Es habe kein Tatnachweis geführt werden können, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Das Verfahren gegen Hummels' Bruder Sebastian Fischer wurde nach Zahlung einer Geldauflage im niedrigen vierstelligen Bereich ebenfalls eingestellt.
Hintergrund ist ein geplantes Buchprojekt der beiden Geschwister, das der Verlag inzwischen gestoppt hat. Influencerin Hummels, die vor einigen Jahren ihre Depressionsgeschichte öffentlich gemacht hat, wollte mit ihrem Bruder - einem Arzt - ein Buch mit dem Titel „Aus dem Schatten - Dein Weg aus der Depression“ veröffentlichen. Auf einem bereits veröffentlichten Buchcover war Fischer mit Doktortitel genannt worden - obwohl er keinen hat. Hummels wiederum hatte ihren Bruder in der Öffentlichkeit und den sozialen Medien wiederholt als „Doktor“ bezeichnet.
Deshalb sah die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht für eine Strafbarkeit wegen Titelmissbrauchs. Hummels' Verhalten allein stelle jedoch nicht ohne Weiteres einen Tatbestand dar, schilderte nun die Staatsanwaltschaft. „Ihr kann insofern kein zielgerichtetes und insbesondere kein auf einem gemeinsamen Tatplan beruhendes Handeln nachgewiesen werden.“
Die 36-Jährige selbst hatte in einem früheren Statement betont, sie habe die Öffentlichkeit nicht bewusst getäuscht, sondern schlicht den Beruf ihres Bruders gemeint. „Wie für viele Menschen war bisher für mich Arzt und Doktor dasselbe und nichts anderes als eine Berufsbezeichnung.“
Ihr Anwalt betonte nach der Einstellung des Verfahrens gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Jegliche Ermittlungen gegen Cathy Hummels wurden mangels Tatverdachts postwendend eingestellt, da sie sich unter keinem Gesichtspunkt rechtswidrig verhalten hat.“
Zu den Vorwürfen gegen Fischer führte die Staatsanwaltschaft aus, er habe zwar den Autorenvertrag, in dem er in Rubrum und Unterschriftenzeile als Dr. aufgeführt ist, unterschrieben, ohne den Verlag um die Korrektur zu bitten. Aber auch dies könne nicht ohne Weiteres als Missbrauch von Titeln gewertet werden. Zumal der Beschuldigte derzeit tatsächlich promoviere und vermutlich davon ausgegangen sei, den Titel bis zur Veröffentlichung des Buches berechtigterweise zu tragen.
Deswegen, und vor dem Hintergrund, dass weitere umfangreiche Ermittlungen erforderlich gewesen wären, habe das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch die Zahlung einer Geldauflage an zwei gemeinnützige Organisationen beseitigt werden können, erläuterte die Staatsanwaltschaft.
Fischers Anwalt betonte gegenüber der dpa: „Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass mein Mandant weiter als unschuldig gilt, was er auch ist. Er hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Wir haben einer Geldauflage nur deshalb zugestimmt, weil weiterer Zeitaufwand in der Sache nur unnötige Kosten verursacht hätte.“
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