Wissing: KI-Gesetz hätte innovationsfreundlicher sein können | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.08.2024 10:43

Wissing: KI-Gesetz hätte innovationsfreundlicher sein können

Vertrauenswürdige KI soll nach Wissing ein Markenprodukt aus Europa sein, dafür braucht es Rahmenbedingungen. (Foto Produktion) (Foto: Helmut Fricke/dpa)
Vertrauenswürdige KI soll nach Wissing ein Markenprodukt aus Europa sein, dafür braucht es Rahmenbedingungen. (Foto Produktion) (Foto: Helmut Fricke/dpa)
Vertrauenswürdige KI soll nach Wissing ein Markenprodukt aus Europa sein, dafür braucht es Rahmenbedingungen. (Foto Produktion) (Foto: Helmut Fricke/dpa)

Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) hält das zum August in Kraft getretene KI-Gesetz für wichtig - die Vorgaben gehen ihm aber teilweise zu weit. „Ich hätte mir eine innovationsfreundlichere Regulierung gewünscht“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Aber am Ende muss es eben ein Kompromiss sein, der ist besser als keine Regulierung.“ Nun gehe es in Deutschland um eine möglichst „bürokratiearme“ Umsetzung.

„Das wird ganz wichtig sein, weil diejenigen, die sich mit der Entwicklung und der Nutzung von KI beschäftigen, eine gewisse Sorge haben“, sagte Wissing. „Startups möchten nicht im Wesentlichen Rechtsanwälte beschäftigen. Sie wollen sich mit der Entwicklung ihrer Technologien auseinandersetzen.“ Es brauche einfach umzusetzende Regeln. „Wenn am Ende das Signal steht, dass man als KI-Entwickler in Europa nie genau weiß, ob man auf der rechtlich sicheren Seite ist, wird der Standort gemieden.“ 

Wissing für schlanke und nutzerorientierte Aufsicht

Nach Inkrafttreten des KI-Gesetzes haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Die Regelungen sehen etwa vor, KI-Anwendungen in verschiedene Risikogruppen einzustufen. Systeme, die als besonders risikoreich gelten, müssen strenge Anforderungen erfüllen. KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, werden ganz verboten. Dazu gehört etwa die Bewertung von sozialem Verhalten („Social Scoring“). Damit werden in China Bürgerinnen und Bürger in Verhaltenskategorien eingeteilt. 

Die KI-Verordnung der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten eine nationale KI-Aufsicht zu benennen, die über die Einhaltung der Regeln wacht. „Die Aufsicht muss schlank und nutzerorientiert sein. Wir setzen daher auf die Stärkung etablierter und bekannter Aufsichts- und Marktüberwachungsstrukturen“, sagte Wissing. 

KI soll vertrauenswürdig sein

Nutzer und Entwickler von Künstlicher Intelligenz hierzulande müssten eine fachliche Begleitung bekommen. Dafür solle die Bundesinitiative Mission KI sorgen. Das neue KI-Zentrum in Kaiserslautern sowie das geplante weitere in Berlin böten Beratung. Das sei vor allem für mittelständische Unternehmen wichtig, die anders als Großunternehmen nicht einfach eigene IT-Abteilung aufbauen oder am Markt Kompetenz einkaufen könnten.

„Vertrauenswürdige KI würde ich gerne als ein Markenprodukt aus Europa sehen“, sagte Wissing. Der Mensch müsse immer im Mittelpunkt stehen. „So muss auch die Regulierung ausgerichtet sein.“

© dpa-infocom, dpa:240801-930-190810/1


Von dpa
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