Ein zentraler Zeuge im Vergewaltigungsprozess gegen Christian B. hat vor Gericht bedauert, dass Videos von zwei mutmaßlichen Taten verschollen seien. „Ich hatte gehofft, sie noch zu finden, damit ich nicht mehr als Lügner dastehe“, sagte der 53-Jährige am Mittwoch im Landgericht Braunschweig. „Die Videos würden uns allen einen Haufen Arbeit ersparen, wenn die noch da wären.“ Der Zeuge hatte der Strafkammer im März von zwei Vergewaltigungsfilmen berichtet, auf denen er den Angeklagten erkannt haben will.
Der 53-Jährige gilt auch als wichtiger Zeuge für das Mordermittlungsverfahren im Fall der dreijährigen Madeleine McCann, die 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwand. Der Maddie-Komplex, in dem Christian B. verdächtig ist, ist aber nicht Gegenstand der Verhandlung. In dem aktuellen Prozess werden dem 47-jährigen Deutschen insgesamt drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung.
Laut Anklage soll B. zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Im gleichen Zeitraum soll er eine mindestens 14-Jährige vergewaltigt haben. Weil die beiden mutmaßlichen Opfer aber bisher unbekannt sind und der Verbleib der beiden Videos völlig unklar ist, sind die Aussage des Zeugen und dessen Glaubwürdigkeit so wichtig für das Verfahren.
Bei der ersten Befragung im März hatte der Zeuge berichtet, dass er den Angeklagten bestohlen habe, als dieser 2006 wegen Dieseldiebstahls ins Gefängnis gekommen sei. Ein Auto, Diesel und eben Videokameras mit Filmen will der Zeuge aus B. Haus in Portugal mitgenommen haben. Neben viel Party- und Touristenkram habe er darauf die Szenen mit der älteren Frau und dem Mädchen gesehen. Die Kameras will der Zeuge später verkauft haben.
Wo die Videos geblieben sind, könne er nicht mehr sagen. Er will die Videos aber in Ausschnitten einem Bekannten gezeigt haben. Auch der 68-Jährige sagte vor Gericht, er habe den Angeklagten in beiden Fällen erkannt.
Bei der Befragung durch die Verteidigung am Mittwoch wurde schnell klar, dass der Zeuge nicht in allen Detailfragen die Wahrheit sagte. Die Frage etwa, ob er aktuell einen Facebook-Account unter anderem Namen verwendet, verneinte er zunächst. Auf weiteres Nachfragen räumte er dies aber doch ein.
© dpa-infocom, dpa:240605-99-279845/5