Dieses Klima-Urteil könnte fast jeden im Land berühren - wenn es denn umgesetzt wird. Auf eine Klage von Umweltverbänden hin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung zu Sofortprogrammen für die Sektoren Verkehr und Gebäude verurteilt, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu sichern.
Denkbar wären etwa ein Tempolimit, die Streichung von Steuervorteilen für Diesel oder Dienstwagen oder eine neue Sanierungswelle für Gebäude. Lauter Streitthemen für die Ampel, die damit kurz nach dem Karlsruher Haushaltsurteil noch tiefer in die Klemme gerät.
Ihr bleibt nach dem Berliner Klima-Urteil zwar noch der Weg in die nächste Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht. Das brächte erst mal Aufschub. Aber ob SPD, Grüne und FDP sich einig werden, das Berliner Urteil anzufechten, war am Donnerstag unklar. Vor allem die Grünen wollen schnelleren Klimaschutz. Das Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärte vielschichtig: „Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.“ Das ARD-Hauptstadtstudio berichtete dagegen unter Berufung auf Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), die Regierung werde Rechtsmittel einlegen.
Das gültige Klimaschutzgesetz schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. 2021 und 2022 wurden die Ziele für Verkehr und Gebäude gerissen. So weit besteht Konsens.
Das Oberverwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle legte in der mündlichen Begründung dar, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Aber: „Bei Sofortprogramm und Klimaschutzprogramm handelt es sich um zwei unterschiedliche Instrumente“, sagte Holle.
Das Sofortprogramm sei als konkrete Reaktion auf eine Zielverfehlung vorgesehen, um die Erfüllung der Ziele in den folgenden Jahren sicherzustellen, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Argument der Bundesregierung, die Klage sei gar nicht zulässig, wies das Gericht zurück.
Die Lage ist kompliziert, weil die Ampel im Frühjahr verabredet hatte, genau die jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln zu ändern. Künftig sollen nicht mehr für jeden Sektor Jahresziele verpflichtend sein. Wenn etwa im Verkehr Vorgaben verfehlt werden, sollen im Folgejahr keine Sofortprogramme mehr fällig werden. Vielmehr soll nur noch die Einhaltung der Gesamtziele beim Klimaschutz zählen. Festgelegt ist, die Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent unter den Wert von 1990 zu drücken. Erreicht wurde im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes ist noch nicht beschlossen und umstritten. Bereits bei der ersten Lesung hatten Politiker von SPD und Grünen Einwände erhoben. Nun könnte die Novelle wackeln. Die Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum sagte am Donnerstag: „Ein neues Klimaschutzgesetz kann es nur mit gründlichem und bestandenem Rechts-TÜV geben.“ Der Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar drängte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) unmittelbar nach dem Urteil, die geforderten Sofortprogramme vorzulegen.
Auch die Kläger sahen die Regierung nach dem Urteil unter Druck. Für die Deutsche Umwelthilfe sagte Geschäftsführer Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur, das Urteil komme genau richtig zum Auftakt der Weltklimakonferenz in Dubai. „Das ist eine ganz eindeutige Aufforderung, jetzt nicht mit weiteren Taschenspielertricks um Maßnahmen herumzukommen“, sagte Resch. Er erwarte, dass die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht komme und dass die Bundesregierung auch nicht in Revision gehe. „Nein, Deutschland muss jetzt ein Zeichen setzen.“
Der Umweltverband BUND, der ebenfalls geklagt hatte, äußerte sich ähnlich. „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt“, sagte Verbandsgeschäftsführerin Antje von Broock. Klägeranwalt Remo Klinger räumte ein, dass eine Revision die Wirkung des Berliner Urteils aufschieben würde. „Ich rechne erst mal damit, dass die Revision eingelegt wird durch die Bundesregierung“, sagte Klinger. Er erwarte aber auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg.
Selbst wenn sich die Bundesregierung dem Urteil ohne Widerspruch fügen sollte - es wird schwierig. Erst vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung von 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen für Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds für nichtig erklärt. Nun klaffen Milliardenlücken in der Finanzplanung, wichtige Projekte stehen auf der Kippe und die Ampel sucht Auswege.
Allerdings gibt es auch für den Klimaschutz Vorgaben aus Karlsruhe. 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht im Kern fest: Die Politik muss deutlich mehr tun, damit Klimaziele erreicht werden - und darf Schritte zur Senkung der Emissionen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben. Genau deshalb hatte die damalige Koalition aus Union und SPD das Klimaschutzgesetz nachgeschärft.
Wie das Klima-Urteil mit dem Haushaltsurteil verbunden ist, zeigen Aussagen von Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge: Sie brachte ein rechtlich neu aufgestelltes Sondervermögen Klimaschutz ins Spiel, um mehr Tempo beim Klimaschutz besonders im Verkehrs- und Gebäudebereich zu machen.
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