Die FDP darf genau wie 16 weitere Parteien bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar im Freistaat mit einer Landesliste um Zweitstimmen kämpfen. Das hat der bayerische Landeswahlausschuss einstimmig in öffentlicher Sitzung in München entschieden. Damit stehen den Wählern im Freistaat deutlich weniger Listenvorschläge zur Wahl als 2021 - damals waren es 26 Parteien.
Die Zulassung der FDP-Landesliste war öffentlich auf ein besonderes Interesse gestoßen, nachdem in Bayern wie in 13 anderen Bundesländern eine Beschwerde gegen das Aufstellungsverfahren der Liste eingegangen war.
Demnach war auf den FDP-Nominierungsparteitagen gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden. Statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen, sollten die Delegierten etwa handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben. Zudem monierte der Beschwerdeführer, dass es bei den Aufstellungsversammlungen einen zu geringen Sitzabstand gegeben habe.
„Die in dieser Beschwerde vorgebrachten Punkte führen nicht zu einem Mangel der Landesliste“, sagte Landeswahlleiter Thomas Gößl. Die vorgebrachten Punkte berührten im Stadium der Kandidatenfindung nicht das Wahlgeheimnis.
„Der Beschwerde fehlte erkennbar jede Substanz, die bayerische FDP hat alle Anforderungen penibel eingehalten. Viel Lärm um nichts“, sagte FDP-Landeschef Martin Hagen.
Auch gegen die Liste des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hatte es eine Beschwerde gegeben. Auch hier folgte der Ausschuss aber nicht der Argumentation der Beschwerdeführer, die eine Benachteiligung einzelner Kandidaten bemängelt hatten.
Wählerinnen und Wähler können ihre Zweitstimme nur Parteien geben, deren Landeslisten zugelassen wurden. Mit der Erststimme werden dagegen die Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises gewählt.
Insgesamt hatten 24 Parteien ihre Teilnahme bei der Bundestagswahl beantragt - der Landeswahlausschuss wies aber sieben Listen zurück, weil die nach dem Bundeswahlgesetz erforderliche Zahl von 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt worden war. Konkret betraf dies die Partei der Rentner, die Werteunion, die V-Partei, die Piratenpartei, die Partei für Verjüngungsforschung, Mera25 und die sich hinter dem Kürzel CSC verbergende Cannabis Social Club Partei.
Zugelassen wurden dagegen abgesehen von der FDP die Listen von CSU, SPD, Grüne, Freie Wähler, AfD, ÖDP, Tierschutzpartei, die Partei, Volt, die Basis, die Linke, MLPD, BSW, die Humanisten, Bündnis Deutschland und von der Bayernpartei. Teilweise erfolgte die Zulassung nach Streichung einzelner Bewerber, für die erforderliche Nachweise nicht beigebracht worden waren.
Insgesamt sind im Freistaat rund 9,2 Millionen Menschen bei der Bundestagswahl stimmberechtigt. Darunter befinden sich 362.000 Erstwähler. Die Gemeinden im Freistaat wollen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 10. Februar versenden. Wegen des vorgezogenen Termins sind die Fristen in diesem Jahr deutlich kürzer als bisher. Die Wahlbeteiligung hatte vor vier Jahren bei 79,9 Prozent gelegen (2017: 78,1 Prozent).
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