Das Planschen im Freibad gehört einfach zu den Sommerferien. Kinder dürfen aber erst allein hingehen, wenn sie alt genug dafür sind. „Rechtlich gesehen ist das möglich, wenn Kinder sieben Jahre alt sind“, sagt Eric Voss von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen.
Laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten Kinder ab dem siebten Geburtstag als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet: „Sie können sich dann Sachen von ihrem Taschengeld kaufen, etwa ein Eis. Oder eben den Eintritt für das Freibad selbst bezahlen“, sagt Voss.
Unter Umständen könne ein Freibadbesuch ohne Eltern oder andere Aufsichtspersonen für Siebenjährige auch noch etwas zu früh kommen. Denn etwas zu dürfen und eine Situation wirklich meistern zu können, ist zweierlei - und im Schwimmbad geht es natürlich um die Sicherheit der Kinder. Daher sollten Eltern sich auch die folgenden Fragen stellen:
Wie gut kann das Kind schwimmen?
„Wir empfehlen Badbetreibern, aber auch Eltern, dass die Kinder sicher schwimmen können müssen, bevor sie allein kommen“, sagt Voss. Das sei noch nicht der Fall, wenn das Kind das Seepferdchen-Abzeichen geschafft hat.
„Das schätzen Eltern oft falsch ein“, sagt Martin Holzhause, Sprecher bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). „Denn dann kann sich ein Kind zwar etwas im Wasser bewegen und hat einige Grundfertigkeiten erlernt, muss aber noch weiter üben.“
Wollen Kinder ohne Erwachsene ins Freibad oder Strandbad, sollten sie mindestens das Bronze-Abzeichen, auch Freischwimmer genannt, haben. „Das Abzeichen erhält ein Kind, wenn es mindestens zwei Schwimmarten beherrscht und 15 Minuten am Stück schwimmen kann - also eine gewisse Ausdauer hat“, erklärt Holzhause.
Außerdem kann das Kind dann tauchen sowie dabei die Augen unter Wasser offen halten. „Dies ist wichtig, um sich auch im vollen Schwimmbad im Wasserbecken orientieren zu können“, erläutert Holzhause. „Ob ein Kind wirklich das Bronze-Abzeichen hat, können die Mitarbeiter in den Freibädern jedoch nicht im Einzelnen kontrollieren. Da müssen sich die Mitarbeiter also auf die Angaben der Eltern oder der Kinder verlassen können“, sagt Voss.
Zum Bestehen des Bronze-Abzeichens müssen die Kinder auch die Baderegeln kennen. „Sie wissen zum Beispiel, dass sie nicht am Beckenrand rennen sollen, sich vor dem Schwimmen unter der Dusche abbrausen müssen und nicht aus Scherz etwa um Hilfe rufen dürfen“, sagt Martin Holzhause.
Wie vernünftig reagiert das Kind?
Neben dem Alter und den Fähigkeiten spielen auch der Charakter und das Verhalten des Kindes eine wichtige Rolle, so Voss. Wie gut kann sich das Kind schon ausdrücken? Wie vernünftig reagiert es und akzeptiert es zum Beispiel Regeln? Eltern sollten ihren Kindern das zutrauen.
Mit wem ist das Kind zusammen?
„Wenn viele Kinder zusammenkommen, kann dies die Dynamik verändern“, sagt Eric Voss. So können etwa Jugendliche - aus Spaß - jüngere Kinder ins Wasser werfen. Nicht alle finden das witzig.
„Gehen mehrere Kinder gemeinsam ins Freibad, sollten Eltern sich die Spielkameraden - und insbesondere die Dynamik zwischen den Kindern - genauer anschauen“, raten daher beide Experten Martin Holzhause und Eric Voss.
Selbst in Gruppe reiche es nicht aus, wenn nur einzelne Kinder gut schwimmen können, erklärt Holzhause. „Denn wie jemand schwimmen kann, sagt noch nichts über seine Rettungsfähigkeit aus“ - also wie sich ein Schwimmer etwa verhält, wenn jemand in Gefahr oder eine schwierige Situation gerät. Das gilt auch, wenn ältere Kinder jüngere Geschwister mitnehmen.
„Eltern dürfen ihre Kinder nicht überfordern und ihre Verantwortung nicht auf den Nachwuchs abwälzen“, so Holzhause. Wichtig ist, sich klar zu machen, was Geschwisterkinder wirklich leisten können.
Kennt das Kind alle Gefahren?
Eltern sollten den Freibad-Besuch mit ihrem Nachwuchs üben. „Das Kind sollte den Weg zum Schwimmbad sowie vor Ort alles kennen“, rät Holzhause. „Am besten sprechen Eltern mit ihren Kindern immer wieder über Regeln, Gefahren und richtiges Verhalten in bestimmten Situationen - etwa, wenn etwas passiert“, empfiehlt Holzhause. Diese Themen regelmäßig zu wiederholen, sei für viele Kinder hilfreich.
Am Anfang sollte man die Kinder erst mal nur kürzer alleine lassen, rät Voss. „Man kann sein Kind zunächst beobachten - etwa vom Zaun aus oder von einer ruhigen Ecke im Bad.“ So kann man sehen, wie sich der Nachwuchs alleine im Schwimmbad verhält.
In Freibädern und Strandbädern gibt es weniger Gefahren als an frei zugänglichen Badestellen an Seen oder Flüssen, so Holzhause. Dort muss man mit Schlingpflanzen rechnen, an denen sich die Kinder beim Schwimmen verheddern können, sowie mit trübem Wasser mit geringer Sicht oder von außen nicht sichtbaren Strömungen.
Wie können sich Kinder vor Gewalt und Übergriffen im Bad schützen?
„In der Vergangenheit sind Einzelfälle von Übergriffen und Gewalt in Schwimmbädern bekannt geworden. Allerdings trifft dies nicht auf die Mehrheit der Bäder zu. Es gibt viele familienfreundliche Freibäder“, sagt Voss. Dennoch können gewisse Präventionsmaßnahmen sinnvoll sein.
„Idealerweise halten sich Kinder zudem an gut sichtbaren Plätzen auf. Das kann in der Nähe von anderen Familien sein oder von der Schwimmbad-Aufsicht“, sagt Voss. Einsame Ecken sollten Kinder hingegen meiden. „Eltern und Kinder können sich auch präventiv beim Personal erkundigen, welche Orte gut sichtbar und geeignet sind.“
Zudem ist es hilfreich, wenn Eltern ihren Kindern gewisse Regeln vermitteln - etwa, dass sie Fremden gegenüber eine gewisse Skepsis zeigen sollten. „Also, dass das Kinder nichts von Fremden annehmen sollte, sich nicht in Gespräche verwickeln lassen, und natürlich nicht mit anderen Leuten mitgehen sollten“, sagt Voss.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass Kinder laut auf sich aufmerksam machen können. „Eltern sollten ihre Kinder also darin bestärken, um Hilfe zu bitten. In erster Linie ist das Personal im Schwimmbad zuständig, wenn Kinder Unterstützung brauchen“, sagt Voss.
Eltern sollten ihrem Kind auch vermitteln, dass es sich jederzeit bei Ärger oder Problemen an die Mitarbeiter des Bades wenden kann. Das gilt auch, wenn Kinder mitbekommen, dass anderen Gewalt angetan wird. Statt selbst einzuschreiten, sollten sie andere Leute darauf aufmerksam machen. Hat das Kind Hemmungen, sich an die Mitarbeiter zu wenden, können auch andere Familien mögliche Ansprechpartner sein.
Was gilt, wenn es doch zu Gewalt oder Übergriffen kommt?
Sollte es zu Übergriffen oder Gewalt im Schwimmbad kommen, gibt es neben dem Personal vor Ort in der Regel auch lokal organisierte Notfallnummern. „In vielen Schwimmbädern gibt es dazu Aushänge und Flyer“, sagt Voss. Am besten erkundigen sich Eltern vorab, wo sie sich im Fall der Fälle hinwenden können.
Tipp: Die eigene Telefonnummer und den Namen mit wasserfestem Stift auf ein Schild in der Badehose oder im Badeanzug schreiben. So sind die Eltern im Notfall erreichbar.
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