Allgemeine Geschäftsbedingungen - gedruckte Ausgabe
Dem Abonnement der FRÄNKISCHEN LANDESZEITUNG (FLZ), im Folgenden „Verlag“ genannt, liegen diese Bezugsbedingungen zu Grunde:
1. Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der FLZ (Abonnement-Vertrag) kommt zu Stande durch die Bestellung des Beziehers und die schriftliche Bestätigung des Verlages. Mit der Angabe der Telefonnummer verbindet der Besteller sein Einverständnis, im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, angerufen zu werden.
Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages.
Abonnement-Neubestellungen können innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist hierfür beginnt frühestens mit Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder Ware an: Fränkische Landeszeitung GmbH, Nürnberger Str. 9-17, 91522 Ansbach.
2. Die Lieferung der Zeitung beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Bestellung. Sie erfolgt im Regelfall durch Zeitungszusteller. Ist diese Lieferform nicht möglich oder den Zustellern nicht zumutbar oder wird diese Zustellungsart vom Bezieher nicht gewünscht, so erfolgt die Lieferung durch die Deutsche Post AG. Der Bezieher kann auch, nach örtlicher Möglichkeit, sein FLZ-Exemplar in einem vorhandenen Abholer-Kasten selbst abholen.
3. Der Abonnementspreis enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Er ist vor dem jeweiligen Lieferzeitraum per Bankeinzug oder ausnahmsweise durch Rechnungsstellung zu entrichten. Der Lieferzeitraum ist der Zeitraum, für den der Abonnementspreis im Voraus bezahlt ist
Eine uns bereits erteilte Einzugsermächtigung wird als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die (individuelle) Mandatsreferenz und unserer Gläubiger-identifikationsnummer (DE69ZZZ000000033647) gekennzeichnet und bei allen Lastschriften angegeben werden.
Der derzeit und jeweils gültige Abonnementspreis ergibt sich aus dem Impressum der Zeitung. Der Verlag ist berechtigt, diesen der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Zeitung an-
gekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Erhöhungen des Bezugspreises entbinden nicht von der Abnahme-Pflicht.
Der vorausbezahlte Abonnementspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bei Vorauszahlungen ist eine Kündigung nur zum Ende des Vorauszahlungszeitraumes möglich.
4. Sobald und solange sich der Bezieher im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
5. Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, im Übrigen durch Kündigung.
Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt, wenn
sie nicht fristgerecht, d. h. 6 Wochen vor Ende
der Mindestbezugsdauer, gekündigt werden. Eine Kündigung während der vereinbarten Mindestbezugsdauer ist ausgeschlossen. Während der Mindestbezugszeit von Abonnements sowie Kurz-Abos sind Lieferunterbrechungen grundsätzlich nicht möglich.
Ordentliche Kündigungen des Vertrages sind nur
bis zum 15. eines Monats (Eingang beim Verlag) zum Ende des folgenden Monats möglich und bedürfen der Schriftform.
Verspätet eingegangene Kündigungen werden erst zum Ende des darauf folgenden Monats berücksichtigt.
6. Änderungen der Zustelladresse oder sonstiger Daten des Beziehers sind dem Verlag schriftlich mitzuteilen und können frühestens fünf Tage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen - sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraumes möglich. Guthaben, die sich aus Bezugs-Unterbrechungen bei mehr als vier Erscheinungstagen ergeben, werden bei Fälligkeit der nächsten Zahlung verrechnet.
Zeitungszusteller sind zur Entgegennahme von Abbestellungen, Umzugsmeldungen etc. nicht befugt.
7. Der Bezieher hat – ausgenommen bei Postbe-
zug – Anspruch auf Zustellung der FLZ am Erscheinungstag. Für eine Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann der Verlag bzw. die zur Zustellung beauftragte Vertriebs-Gesellschaft
keine Gewähr und keine Haftung übernehmen.
Die ordnungsgemäße Zustellung der Zeitung erfordert einen ausreichend großen Briefkasten bzw. eine Zeitungsrolle mit freiem Zugang auf kürzestem Weg. Fehlt ein solches Behältnis besteht keine Gewähr, dass die Zeitung den Bezieher in ordnungsgemäßem Zustand erreicht. Eine Verpflichtung zum Ersatz bzw. zur Nachlieferung der Zeitung besteht in diesem Fall nicht. Ebenso erfolgt bei Diebstahl der Zeitung grundsätzlich keine Haftung.
Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.
Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Beziehers und unter zusätzlicher Berechnung der dem Verlag entstehenden Versandkosten. Innerhalb Deutschlands ist die Zeitungsnachsendung kostenfrei. Die Nachsendeanschrift muss dem Verlag mindestens sieben Tage vor Beginn mitgeteilt werden.
Im Falle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder sonstigen Störungen, auch im Zustellbereich, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung.
8. Die inhaltliche Umstrukturierung der vom Bezieher gewählten Ausgabe (z.B. Veränderung, Reduzierung oder Erweiterung der Berichterstattung) berechtigt diesen nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages
9. Die vom Bezieher mitgeteilten Daten werden
vom Verlag nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert.
10. In die Zeitung eingelegte Beilagen und Prospekte sowie aufgeklebte Memo-Sticks sind Bestandteil der Zeitung und vom Zeitungsabonnement mitumfasst. Sie können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
11. Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der
Sitz des Verlages in Ansbach. Dies gilt auch für
das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Beziehers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.Der Verlag kann diese Bezugsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern.
12. Diese Bezugsbedingungen gelten nicht für kostenlose und unverbindliche Probe-Lieferungen.
13. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.flz.de/impressum.
August 2013