Aiwanger als Zeuge im Betrugsprozess um Schutzmasken geladen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.09.2024 17:29

Aiwanger als Zeuge im Betrugsprozess um Schutzmasken geladen

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist in einem Prozess um Betrug mit Corona-Schutzmasken als Zeuge vor Gericht geladen (Archivbild).  (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist in einem Prozess um Betrug mit Corona-Schutzmasken als Zeuge vor Gericht geladen (Archivbild). (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist in einem Prozess um Betrug mit Corona-Schutzmasken als Zeuge vor Gericht geladen (Archivbild). (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) muss in einem Strafprozess um Betrug mit Corona-Schutzmasken in den Zeugenstand. Die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe den Politiker als Zeugen geladen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Zwei Männer aus dem Raum Neumarkt, Betreiber einer Handelsfirma für Autoteile, sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie in großem Stil Schutzmasken aus China beschafft und sie an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie an weitere Abnehmer weiter verkauft haben. Zumindest ein Teil der Masken entsprach nicht den vertraglich vereinbarten Mindestanforderungen an die Qualität. Laut Staatsanwaltschaft soll ein Schaden in Höhe von weit über zwei Millionen Euro entstanden sein.

Einer der beiden Männer ist in der Oberpfalz Kommunalpolitiker der Freien Wähler. Er hatte sich in Zusammenhang mit den Masken-Geschäften auch an seinen Parteifreund Aiwanger gewandt. 

Laut Anklage soll knapp die Hälfte der für die Verteilung an Kliniken und Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch bestimmten Masken chinesischer Herstellung nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben. Die Angeklagten hätten dies zumindest billigend in Kauf genommen.

Nach Einschätzung der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen grobe Pflichtverletzungen begangen. Unter anderem sei der Verteidigung nicht umfassend und nur verzögert Akteneinsicht gewährt worden. Auch bei der zwischenzeitlichen Inhaftierung der Angeklagten seien Fehler begangen worden. 

© dpa-infocom, dpa:240926-930-244600/1


Von dpa
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