Anklage gegen mutmaßlichen Ex-Kämpfer in Ostukraine erhoben | FLZ.de

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Veröffentlicht am 31.10.2024 14:12

Anklage gegen mutmaßlichen Ex-Kämpfer in Ostukraine erhoben

Womöglich muss sich Dieter S. bald vorm Oberlandesgericht München verantworten. (Symbolbild) (Foto: Christoph Schmidt/dpa)
Womöglich muss sich Dieter S. bald vorm Oberlandesgericht München verantworten. (Symbolbild) (Foto: Christoph Schmidt/dpa)
Womöglich muss sich Dieter S. bald vorm Oberlandesgericht München verantworten. (Symbolbild) (Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Nach Festnahmen in Bayern wegen mutmaßlicher Spionage für Russland hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen der Männer erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft dem Russlanddeutschen zunächst die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Zum Vorwurf einer geheimdienstlichen Agententätigkeit werde das Ermittlungsverfahren demnächst abgeschlossen, so die Behörde. 

Der Angeschuldigte war im April ebenso wie ein weiterer Beschuldigter von Beamten des Bundeskriminalamtes in Bayreuth festgenommen worden. Die Männer sollen für einen russischen Geheimdienst spioniert und mögliche Anschlagsziele in Deutschland ausgekundschaftet haben. „Die Aktionen sollten insbesondere dazu dienen, die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren“, erklärte die Bundesanwaltschaft zur Festnahme.

In der nun in München erhobenen Anklage geht es aber nicht um seine mutmaßliche Tätigkeit für einen Geheimdienst, sondern unter anderem um mutmaßliche Mitgliedschaft bei der als terroristische Vereinigung eingestuften „Volksrepublik Donezk“. Von Dezember 2014 bis August 2016 sei der Angeklagte für die pro-russiche Vereinigung in der Ostukraine als Kämpfer tätig gewesen. Die Gruppe soll immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt haben, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München muss nun entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt.

© dpa-infocom, dpa:241031-930-275678/1


Von dpa
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