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Veröffentlicht am 02.06.2022 11:18

Was hinter dem Direktionsrecht steckt

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es ihm, den Mitarbeitenden Anweisungen zu erteilen. Das Recht hat aber bestimmte Grenzen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es ihm, den Mitarbeitenden Anweisungen zu erteilen. Das Recht hat aber bestimmte Grenzen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es ihm, den Mitarbeitenden Anweisungen zu erteilen. Das Recht hat aber bestimmte Grenzen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Das sogenannte Direktions- oder Weisungsrecht räumt es dem Arbeitgeber ein, etwa Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber willkürlich Anweisungen geben darf. Seine Grenzen findet das Direktionsrecht im billigen Ermessen, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Was heißt das genau? Der Arbeitgeber müsse seine Interessen mit denen der Arbeitnehmer gerecht abwägen. So ist es in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt. Dabei muss der Arbeitgeber zum Beispiel auf familiäre Belange wie Kinderbetreuung oder eine Behinderung Rücksicht nehmen.

Sind Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und -ort oder die Aufgaben ohnehin durch den Arbeitsvertrag konkret und abschließend festgelegt, bleibt laut Marx kein Raum mehr für das Weisungsrecht.

Teilzeitkräfte etwa, in deren Arbeitsvertrag die Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage oder Tageszeiten beschränkt ist, müssen nicht davon abweichen, wenn der Arbeitgeber das verlangt.

Auch Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften können nicht durch das Weisungsrecht ausgehebelt werden. Wer allerdings rechtmäßige Weisungen des Arbeitgebers nicht beachtet, muss mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen.

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