Die Landtagswahl 2023 erklärt: Wie wird in Bayern gewählt? | FLZ.de

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Die Landtagswahl 2023 erklärt: Wie wird in Bayern gewählt?

Gewählt wird natürlich in Wahlräumen - oder per Brief. Aber wie funktioniert das Konzept generell? (Symbolbild: Friso Gentsch/dpa)
Gewählt wird natürlich in Wahlräumen - oder per Brief. Aber wie funktioniert das Konzept generell? (Symbolbild: Friso Gentsch/dpa)
Gewählt wird natürlich in Wahlräumen - oder per Brief. Aber wie funktioniert das Konzept generell? (Symbolbild: Friso Gentsch/dpa)

Wählen kann manchmal ganz schön kompliziert sein: Erststimme, Zweitstimme, Direktkandidaten, Stimmkreise und Listeneinzug. Wir erklären das System für die Landtagswahl hier ausführlich.

Insgesamt sind am 8. Oktober in Bayern laut Landesamt für Statistik 9,4 Millionen Menschen aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Stimmberechtigt sind alle volljährigen Deutschen, die zum Stichpunkt Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen. 51,3 Prozent der Wählerschaft besteht aus Frauen. 554.000 Bürger sind Erstwähler.

Erst- und Zweitstimme: Das ist der Unterschied

Bei der Landtagswahl in Bayern haben alle Stimmberechtigten jeweils zwei Stimmen. Das klingt ähnlich zur Bundestagswahl. Doch unterscheidet sich das bayerische vom Bundestags-Wahlrecht in zwei wesentlichen Punkten.

Mit der Erststimme wählt man nicht nur einen Direktkandidaten, sondern auch dessen Partei. Mit der Zweitstimme wählt man nicht nur eine Partei, sondern kann gezielt auch einen Kandidaten unterstützen.

Für die Erststimme gilt: Wer unter den Erststimmen-Kandidaten eines Stimmkreises, gemeinhin Direktkandidat genannt, die meisten Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt. Eine einfache Mehrheit genügt; ein Direktkandidat kann seinen Stimmkreis durchaus auch mit deutlich weniger als 50 Prozent der Stimmen gewinnen. Der Sitz im Landtag ist allerdings davon abhängig, ob seine Partei bayernweit die Fünf-Prozent-Hürde schafft.

Für die Zweitstimme gilt: Sie kann für die gesamte Liste oder bei einem beliebigen Kandidaten gesetzt werden. Die Stimme zählt zunächst für die Partei und bestimmt mit, wie viele Mandate einer Partei zustehen. Doch sie hat auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb der Liste und somit auf die Frage, welche Listenkandidaten bei der Mandatsvergabe zum Zuge kommen.

Gesamtstimmen sind für die Zahl der Sitze maßgeblich

Für die Berechnung, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei bekommen hat, werden die Gesamtstimmen zugrunde gelegt. Die Gesamtstimmen sind die Summe aus Erst- und Zweitstimme.

Über die Erststimme werden 91 Mandate für den Landtag vergeben – so viele Stimmkreise gibt es in Bayern, exakt zwölf davon im Bezirk Mittelfranken. Mindestens 89 weitere Sitze gehen an die Listenkandidaten, mindestens zwölf davon an die Bewerber aus dem Wahlkreis Mittelfranken (jeder der sieben Bezirke in Bayern ist ein eigener Wahlkreis).

Das hat es mit Überhangmandaten auf sich

Wie viele Listenkandidaten es in Mittelfranken genau werden, hängt vom Wahlergebnis ab, Faustregel: je mehr Überhangmandate, desto mehr Ausgleichsmandate.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Landtag bringt, als ihr nach dem Prozentanteil an den Gesamtstimmen an Sitzen zustehen.

Damit der Anteil an den Landtagssitzen in etwa wieder den Anteilen an den Gesamtstimmen entspricht, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Bei der vergangenen Landtagswahl 2018 waren dies insgesamt 25 Überhang- und Ausgleichsmandate, allein fünf davon aus Mittelfranken.

Mehr Infos zur Landtags- und Bezirkswahl, eine Übersicht über alle Kandidaten aus der Region und aktuelle Nachrichten haben wir auf unserer Themenseite zusammengestellt.


Andreas Reum
Andreas Reum
Redakteur
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