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Veröffentlicht am 26.03.2025 00:07

Asbest: Was gilt für die Entsorgung?

Die Entsorgung von Asbest darf nur von speziell zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Die Entsorgung von Asbest darf nur von speziell zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Die Entsorgung von Asbest darf nur von speziell zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)

Bestätigt sich ein Asbest-Verdacht, müssen private Bauherren bei der Entsorgung des gesundheitsgefährdenden Baustoffs einiges beachten. 

Der Umgang mit dem Material erfordert nämlich hohe Sicherheitsanforderungen. Die Entsorgung von Asbest darf daher nur von speziell zertifizierten Unternehmen wie Tüv oder Dekra durchgeführt werden, erklärt der Verband Wohneigentum. 

Fachfirmen beauftragen und beim Entsorger nachfragen

Am besten setzt man sich mit seinem regionalen Abfallentsorger in Verbindung, um sich über Vorgaben zu informieren, rät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). 

„Asbesthaltige Materialien müssen luftdicht verpackt, gekennzeichnet und über zugelassene Entsorgungsstellen entsorgt werden“, so Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund.

Für Asbestzement-Platten könnten Privatpersonen zum Teil bei kommunalen Entsorgungsanbietern Entsorgungssäcke erwerben. Diese Säcke sind bereits mit dem entsprechenden Abfallschlüssel gekennzeichnet. Auch hier ist eine Rücksprache mit dem Entsorger im Vorfeld aber wichtig.

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Den Transport sollten Fachbetriebe übernehmen, die entsprechend geschult sind. „Auch die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle ist nur über zugelassene Stellen zulässig“, so Erik Stange.

© dpa-infocom, dpa:250325-930-414379/1


Von dpa
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