Mehr als zwei Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts debattiert der Bundestag heute grundsätzlich über die Zukunft der Sterbehilfe in Deutschland.
In der allgemeinen Aussprache geht es noch nicht um konkrete parlamentarische Beratungen zu Gesetzentwürfen oder Anträgen. Für mögliche gesetzliche Regelungen haben mehrere Abgeordnetengruppen aber bereits fraktionsübergreifend Vorschläge vorgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf - aber auch mit Regulierungsmöglichkeiten wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
Aus dem Parlament wurden dazu bisher drei Initiativen vorgestellt, die teils noch in der vorigen Wahlperiode angegangen wurden:
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