Dämmung im Haus anbringen - kleine Kniffe mit großer Wirkung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.01.2025 07:01

Dämmung im Haus anbringen - kleine Kniffe mit großer Wirkung

Mit etwas handwerklichem Geschick lassen sich Heizungsrohre selbst dämmen, etwa mit Schaumstoffisolierungen. (Foto: Kai Remmers/dpa-tmn)
Mit etwas handwerklichem Geschick lassen sich Heizungsrohre selbst dämmen, etwa mit Schaumstoffisolierungen. (Foto: Kai Remmers/dpa-tmn)
Mit etwas handwerklichem Geschick lassen sich Heizungsrohre selbst dämmen, etwa mit Schaumstoffisolierungen. (Foto: Kai Remmers/dpa-tmn)

Wer handwerklich begabt ist, kann einfache Maßnahmen im Haus selbst durchführen - und so die Energieeffizienz eines Gebäudes sowie den Wohnkomfort verbessern. Gerade in älteren Immobilien lohnt es sich, einige Stellen einmal genauer zu betrachten - und wenn nötig zu dämmen. Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund nennt fünf typische potenzielle „Baustellen“ und was zu tun ist. Das Beste daran: Die Maßnahmen sind vergleichsweise günstig und leicht umzusetzen.

1. Dämmung von Rollladenkästen

Rollladenkästen sind häufig schlecht gedämmt und eine typische Wärmebrücke. Um Wärmeverluste zu reduzieren, können Eigentümer hier mit vorgefertigten Dämmmatten oder -platten arbeiten, die exakt in den Kasten eingepasst werden, erklärt Stange. Wichtig dabei ist, alle Fugen sorgfältig abzudichten. Außerdem sollte man darauf achten, dass der Mechanismus des Rollladens weiterhin einwandfrei funktioniert. Die Dämmung sollte also nicht zu dick sein.

2. Isolierung von Heizungsrohren im Keller

Heizungsrohre in unbeheizten Räumen geben unnötig Wärme ab und müssen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) gedämmt werden, so Stange. Mit selbstklebenden Rohrisolierungen aus Schaumstoff oder Mineralwolle kann man die Rohre effizient dämmen. Wichtig hier: Die Isolierung sollte eng anliegen und sauber zugeschnitten werden, insbesondere an Ecken und Verbindungen. 

Zudem muss man auf die Mindeststärke der Isolierung achten, die im GEG genauer definiert ist (§ 71 und Anlage 8). Demnach gilt:

  • Für Rohre bis 22 Millimeter Durchmesser - man muss sie in unbeheizten Räumen mit mindestens 20 Millimeter Dämmung isolieren (Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK)).
  • Für Rohre mit größeren Durchmessern ist eine Dämmung von mindestens 30 Millimetern vorgeschrieben.

Stange rät: Eigentümer sollten den Rohrdurchmesser messen und geeignete Dämmstoffe verwenden, die diese Anforderungen erfüllen.

3. Dämmung von Keller und Seitentüren

Keller- und Seitentüren sind oft schlecht isoliert - auch über sie kann also Wärme entweichen. Um die Türflächen zu isolieren, kann man selbstklebende Dämmmatten auf der Türinnenseite anbringen, etwa aus Hartschaum oder Kork. Die Matten sollten mindestens 10 bis 20 Millimeter dick sein, rät Stange - abhängig davon, wie dünn die Tür ist und wie umfangreich der Wärmeschutz sein soll. 

Wichtig, um Wärmeverluste effektiv zu reduzieren: Die Matte sollte den gesamten Türbereich abdecken und gut befestigt sein.

Zugluft an den Türfugen lässt sich mit Dichtungen aus Gummi oder Schaumstoff abdichten, die man auf den Türrahmen klebt. Für den Türspalt am Boden eignen sich zudem Türbesen oder Dichtungslippen.

4. Dämmung der Kellerdecke

Eine kalte Kellerdecke führt dazu, dass der Boden im Erdgeschoss kühl ist. Um das zu verhindern, rät Stange: Dämmplatten aus Styropor oder Mineralwolle direkt an die Kellerdecke kleben oder schrauben. 

5. Dämmung von Heizkörpernischen

Ältere Gebäude haben oft Heizkörpernischen mit dünneren Wänden - auch darüber geht Wärme verloren. Dann hilft eine einfache Maßnahme: hinter den Heizkörpern reflektierende Dämmplatten anbringen, beispielsweise aus Polystyrol mit Aluminiumfolie. Die Dämmplatten reflektieren die Wärme in den Raum und verhindern so Wärmeverlust nach außen, erklärt Stange. Einfach zuschneiden und mit Klebeband oder Kleber an der Wand befestigen - fertig.

Rat einholen und Fehler vermeiden

Wichtig: Wie bei jeder Dämmmaßnahme sollten Eigentümer darauf achten, dass keine Feuchtigkeitsprobleme entstehen. Die Dämmung muss man zudem korrekt anbringen, damit diese ihre Wirksamkeit voll entfalten kann. Wer unsicher ist, kann etwa im Baumarkt nachfragen. Bei Feuchtigkeitsentwicklung sollte man einen Sachverständigen hinzuziehen.

Übrigens: Kleinere Maßnahmen können auch Mieter durchführen - im Zweifel sollten sie ihre Pläne jedoch vorher mit dem Vermieter absprechen.

© dpa-infocom, dpa:250117-930-346983/1


Von dpa
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