Das Juni-Hochwasser und seine Folgen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.09.2024 05:37

Das Juni-Hochwasser und seine Folgen

100 Tage nach dem Hochwasser in Bayern sind Tausende Anträge auf Soforthilfen eingegangen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
100 Tage nach dem Hochwasser in Bayern sind Tausende Anträge auf Soforthilfen eingegangen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
100 Tage nach dem Hochwasser in Bayern sind Tausende Anträge auf Soforthilfen eingegangen. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

100 Tage nach der Jahrhundertflut im Süden und Osten Bayerns sind mehr als 13.500 Anträge auf Soforthilfe bei den Ministerien eingegangen. Am ersten Juni-Wochenende waren in Teilen Bayerns nach tagelangem Dauerregen Bäche und Flüsse zu einem gewaltigen Hochwasser angeschwollen. Dörfer, Felder und Stadtteile wurden überflutet. Mindestens vier Menschen starben. Die Staatsregierung beschloss ein Hilfspaket über 200 Millionen Euro. 

Frist für Soforthilfeanträge verlängert

Noch bis 30. September können Soforthilfeanträge gestellt werden. Die Frist hierfür wurde um einen Monat von Ende August auf Ende September verlängert. Rund 12.600 Soforthilfeanträge kamen bisher von Privathaushalten, wie das Finanzministerium mitteilte. Bayernweit seien hier bereits mehr als 28,5 Millionen Euro an Soforthilfen ausbezahlt worden.

Mehr als 750 Anträge beziehungsweise Schadensmeldungen seien bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen, berichtete das Landwirtschaftsministerium. Bis zum Auslauf der Antragsfrist sei noch mit einer deutlichen Zunahme der Anträge und Schadensumfänge zu rechnen, hieß es.

Eingegangene Anträge meist noch nicht vollständig

Ausbezahlt worden seien allerdings noch keine Gelder. Einerseits seien in den meisten Fällen erst Schadensmeldungen und noch keine konkreten Anträge bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingegangen, erläuterte ein Sprecher. Andererseits seien die vorhandenen Anträge noch nicht vollständig, da in den meisten Fällen noch Schätzprotokolle nachgereicht werden müssten. Außerdem seien vielfach Fruchtarten betroffen, bei denen der Schadensumfang wegen der erst bevorstehenden Ernte noch nicht exakt bestimmt werden könne und daher eine Nachschätzung erforderlich sei. Das gelte zum Beispiel für Zuckerrüben und Silomais.

Im Wirtschaftsministerium werden Anträge von gewerblichen Unternehmen, Angehörigen freier Berufe sowie gewerblichen Trägern wirtschaftsnaher Infrastruktur bearbeitet. Bei den Bezirksregierungen seien bisher rund 200 Fälle gemeldet worden. Das geschätzte Schadensvolumen betrage rund 28 Millionen Euro.

Erst drei Anträge hätten bewilligt werden können. Denn eine abschließende Bearbeitung der Anträge sei aus rechtlichen Gründen erst bei Vorliegen der Sachverständigengutachten möglich, so ein Sprecher. Und diese lägen zumeist noch nicht vor.

© dpa-infocom, dpa:240906-930-224611/1


Von dpa
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